Geld und Sachen gestohlen und der Täter geschnappt, warum bekomme ich dann meine sachen nicht zurück

2 Antworten

Die Dinge, die bei ihm sichergestellt werden konnten, wirst Du zurück bekommen, wenn die Sachen als Beweismittel nicht mehr benötigt werden. Da hast Du aber schlicht Glück gehabt. Denn ein Strafverfahren ist nicht dazu gedacht, daß das Tatopfer seinen Schaden ersetzt bekommt. Dafür mußt Du zivilrechtlich klagen oder versuchen, im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens Dein Geld zurück zu bekommen. Die Verjährungsfirst dafür beträgt 3 Jahre, wenn durch ein Gericht oder Mahnbescheid die Forderung "tituliert" ist, dann verjährt sie erst nach 30 Jahren. Aber vorsicht: Seine Forderung durchzusetzen, kostet Geld, das man erst mal vorstrecken muß. Wenn der Beklagte Geld hat, kannst Du Dir auch diese Ausgaben von ihm wiederholen. Wenn er keine Geld hat, bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Die Sachen wirst Du natürlich zurückerhalten.

 

Aber erst dann, wenn das Verfahren komplett abgeschlossen ist. Solange liegt das zeugs dort herum und wird aufgehoben, sodass, sollte das vor gericht kommen, man die Sachen dem Richter aufs Pult legen kann.

 

Kommt es dann zu einer Verurteilung (oder freispruch oder Einstellung, und wird diese dann rechtskräftig, dann bekommst Du die Sachen wieder.

 

Dummerweise kann das eine ganze Weile gehen, mal locker ein Jahr oder eieinhalb Jahre.

 

Das das blöde ich für Dich ist klar. Erst bekommst Du es geklaut, weg isses und hinterher wird es gefunden und Du vermisst die Sachen noch länger, obwohl sie doch eigentlich da sind.

 

Aber so ist nunmal der Lauf der Dinge.