Geld für Erstausstattung nicht dafür verwendet?

4 Antworten

Ja. Das musst du wohl tun. Ausser du kennst jemanden der die vorgegebenen Möbelstücke kürzlich gekauft hat dann kannst du natürlich die Quitierungen Kopieren. Ob es schlau ist unehrlich zu sein musst du natürlich wissen. Vielleicht einfach mal Verantwortungsvoll mit sowas umgehen

Ich hoffe, dann schämst du dich in Grund und Boden und kannst die Dinge, die du nur haben, dir aber nicht leisten kannst und durch andere finanzieren lässt, nicht genießen.

Das ist schamlos. Und ja - wenn es rauskommt, zahlst du zurück - und das ist gut so.

Gruß S.

keennamefrei 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 20:13

Ich habe ja nicht gesagt, dass das schlecht ist. Ich finde das gut. Und ich hab auch nicht gesagt, dass ich mir absichtlich etwas bezahlen lasse was ich mir auch so leisten könnte. Aber es wäre ja möglich, dass sich, nachdem ich den Antrag gestellt hab, noch jmd findet, der mir das beantragte Objekt schenkt, weil er es nicht mehr braucht, dann wäre es natürlich sinnlos, es zu kaufen. Da ich mir aber nicht sicher war, ob in diesem Fall vielleicht eine Strafverfolgung oder sowas möglich wäre habe ich die Frage gestellt.

Du meinst, wenn man zweckgebundene Sozialleistungen zweckentfremdet ausgibt? Ich glaube das ist sogar Betrug. Da ist das zurückzahlen wohl das kleinste Problem.

keennamefrei 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 20:22

Moment...hier steht was anderes: "Er hat lediglich die Sozialleistung zweckentfremdet verwendet. Das ist kein Straftatbestand" (https://www.gutefrage.net/frage/erschleichen-von-sozialleistungen)...Weißt du, woher du die Info hast, dass es ne Straftat ist?

SaarGirl  07.08.2016, 20:32
@keennamefrei

Erschleichen von Sozialleistungen fällt in Deutschland unter den "normalen" Betrug.

§263 StGB 

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

keennamefrei 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 20:37
@SaarGirl

Kommt dann ja letztendlich aufs gleiche raus xD

SaarGirl  07.08.2016, 20:38
@keennamefrei

5 Jahre sind in beiden Fällen gleich lang. :))

das Geld musst du zurück zahlen