Geld erst dann zurück, wenn DHL Verlust bestätigt?

7 Antworten

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Grundsätzlich hast Du ein Recht auf die Erstattung des Kaufpreises - unabhängig vom "Suchprozess" bei DHL.

Quelle: https://www.business-netz.com/Verbraucher/Lieferverzug-rechtfertigt-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-oder-Schadensersatz

Textauszug:

1. Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Käufer hat bei Lieferverzug die Möglichkeit, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Die Rücktrittserklärung hat zur Folge, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, d. h. das Vertragsverhältnis wird so behandelt, als ob nie ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen worden wäre. Der Verkäufer muss die Ware nicht mehr liefern und der Käufer kann die Lieferung nicht mehr fordern. Hat der Käufer bereits den Kaufpreis entrichtet, so ist der Verkäufer verpflichtet, den erhaltenen Betrag zurückzuerstatten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Käufer bei Lieferverzug den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären kann: 

  1. Verkäufer und Käufer haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen.
  2. Die Lieferung der Ware war fällig, d. h. der Verkäufer hätte die Ware bereits liefern müssen (ausnahmsweise kann der Käufer bereits vor der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden).
  3. Eine vom Käufer gesetzte, angemessene Frist zur Lieferung der Kaufsache ist erfolglos geblieben (entbehrlich ist die Fristsetzung beispielsweise, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert).
  4. Hat der Verkäufer nur einen Teil der Ware rechtzeitig geliefert, so kann der Käufer den Rücktritt vom gesamten Vertrag nur erklären, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
  5. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist für den Käufer ausgeschlossen, wenn der Rücktrittsgrund ganz oder überwiegend in seine Verantwortung fällt oder wenn er sich im Annahmeverzug befindet. Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die ihm vereinbarungsgemäß angebotene Kaufsache nicht annimmt.

Allerdings solltest Du dann fairerweise auch den Verkäufer informieren, wenn das Paket doch noch eintrifft. Du kannst es abholen lassen aber mal eben den Retouren-Paketaufkleber aufzukleben sollte man dann noch hinbekommen.

DHL genehmigt sich im Moment Horror-Fristen bei Pakettransport (gerade Sperrgut!) und Nachforschungsaufträgen.

Edit: sehe gerade, dass das Paket noch nicht eingeliefert wurde. Dann hast Du mit gar nichts was am Hut. Allerdings kann es auch mal passieren, dass ein eingeliefertes Paket sich nicht bewegt. Verkaufe selbst online und kenne das aus eigener Erfahrung.

Fragens7492 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 11:36

Sehr hilfreich, danke.

Was genau sagt denn die Sendungsverfolgung?

Wenn dort - fälschlicherweise? - vermerkt ist, dass die Ware zugestellt wurde, hat der Verkäufer meines Erachtens ein berechtigtes Interesse daran, zu klären, ob das Fahrrad nicht doch bei dir gelandet ist, entgegen deiner Aussage. Dazu kann der Bericht von DHL aufschlussreich sein.

Auch ist es möglich, dass die Ware zwar verspätet aber dennoch bei dir zugestellt wird. Dann gilt das Übliche, Ware zurücksenden, dann Geld zurückerhalten.

In jedem anderen Fall würde ich persönlich dem Kunden das Geld erstatten, da es allein mein Problem als Händler ist, den Verbleib zu klären und eventuelle Verlustansprüche gegenüber DHL geltend zu machen. Damit würde ich den Kunden nicht belasten wollen.

Fragens7492 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 11:27

Die Sendungsverfolgung zeigt seit drei Wochen an, dass die Sendung elektronisch angekündigt wurde. Das heißt also, der Absender hat lediglich die Versandmarke erstellt.

aalbtraum, UserMod Light   17.08.2020, 11:46
@Fragens7492

Das ist eine berechtigte Annahme.

Warum wiederrufst du denn den Vertrag mit dem Verkäufer? Der Verkäufer ist doch nicht das Versandunternehmen?

Der Verkäufer muss mit dem Versandunternehmen klären, wo die Sendung ist, und wenn der Versanddienstleister die Sendung nicht findet oder keinen für die Versandart eines Fahrrads vermutlich erforderlichen Zustellnachweis erbringen kann, ist das versandunternehmen haftbar, nicht der Verkäufer. Zwischenzeitlich kann er Dir aus Kulanz ein neues Rad schicken.

Wenn Du einen Paypal Fall aufmachst, legt der Verkäufereinen Versandnachweis vor, aber der Versanddienstleister keinen Liefernachweis. Dann wird von Paypal erstmal um Geduld gebeten. auch PP legt nämlich grundsätzlich erstmal eine längere Zeitspanne für Klärung und evtl. Nachzügler-Sendungen fest.

Nur die Ruhe. Das wird schon werden.

Da du offenbar eine Verlustanzeige vor dem Widerruf gemacht hast, wird nun erst die Verlustanzeige abgearbeitet. Sowas kann dauern. Dein Geld bekommst du natürlich zurück.

Du hast einen Vertrag mit dem Händler, nicht mit DHL. Der Händler trägt das Versand- und damit das Verlustrisiko. Ob er erst Geld von seinem Vertragspartner, von seiner Bank oder aus seiner Steueroase bekommen muss, um seine Pflichten zu erfüllen, kann dir egal sein. Eröffne einen Fall bei Paypal.