DHL-Paket angeblich an einem Ablageort?
Ich habe eine Uhr verkauft. Der Käufer hat mit PayPal bezahlt (mit Käuferschutz). Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket (das versichert verschickt wurde) bei ihm an seinem Wunschablageort zugestellt. Er hat einen Nachforschungsantrag eingereicht, nichts passiert. Ich habe jetzt gerade auch eins eingereicht. Was kommt als nächstes. Angenommen, der Auftrag würde nichts bringen: Was soll ich als Verkäufer machen und was für Rechte habe ich? Muss ich ihm dann den hohen Betrag wieder zurückzahlen? :( Was sagt der Käuferschutz? Ich bin echt verzweifelt.
Er meinte sogar, dass er den Wunsch-Ablage-Vertrag bei DHL längst widerrufen hätte.
6 Antworten
Bei einem Privatverkauf regelt das BGB, dass mit Übergabe an das Transportunternehmen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht (was Verlust heißt, bei Schaden gibt es wieder Wenns). Der Verkäufer muss nur einen Nachweis haben, den du mit der Sendungsnummer vom Paket ja hast.
Nun hast leider Paypal akzeptiert und damit auch deren AGB mit ins Spiel gebracht (denen du zugestimmt hast) und Paypal interessiert sich nicht für §447. Deren Käuferschutz steht berücksichtigt das nicht und sie entscheiden bei einem Käuferschutzfall dann selbst.
Meist bekommt der Käufer das Geld zurück.
Das beschneidet aber nicht deine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Käufer. Nur musst du sie dann selbst zivilrechtlich durchsetzen.
Heißt, wenn dir das Geld weggenommen wird, schreibst du dem Käufer eine Rechnung und wenn er nicht zahlt eine Mahnung und wenn weiter nichts passiert -> Anwalt (wenn du dir nicht selbst das gerichtliche Mahnverfahren zutraust).
Das mal grob zusammengefasst nach dem bisschen Info von dir. Kann Wenns und Abers geben, da jede Story individuell ist.
Also der Empfangende kann erstmal keinen NAchforschungsauftrag stellen, das kann (bei DHL) nur der Versender.
DHL wird dann vermutlich eine Zustellerbefragung veranlassen wo das Paket ist.
Sollte da nichts rauskommen musst du DHL nachweisen was du in welchem Wert verschickt hast, damit die Transportversicherung greift
Doch. Beim Online-Formular kann man auswählen, dass man der Empfänger ist.
DHL hat das Paket nicht wie beauftragt an den Empfänger zugestellt. DHL ist in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen. Dafür ist es ja versichert.
Wende dich an DHL.
Pakete sind versichert. Sollte DHL das Paket verschlampt haben, so haften sie bis zu 500€. falls z.b. keine Ablageerlaubnis vorlag und es dennoch irgendwo abgelegt wurde und dann gestohlen wurde.
Sollte der Empfänger die Ablageerlaubnis erteilt haben, so geht nach dem Ablegen die Verantwortung auf ihn über. Sollte es also verschwunden sein, nachdem es Abgelegt wurde so geht es auf seine Kosten.
Du musst gar nichts machen. Es war Wunschort des Empfängers, darauf hast du keinen Einfluss. Du hast deine Pflichten erfüllt, alles andere ist jetzt Problem des Empfängers.
Auch das ist sein Problem. Er ist Vertragspartner von DHL in dem Fall. Nicht du.
Er meinte sogar, dass er den Wunsch-Ablage-Vertrag bei DHL längst widerrufen hätte. Habe ich immer noch etwas damit zu tun?