Geklautes Handy gekauft. Rechtslage?

6 Antworten

An Diebsgut kannst du definitiv kein Eigentum erwerben, egal wie viel du zahlst, das Geld ist erstmal Weg. Du kannst es Zivilrechtlich einklagen, Chancen sind da i.d.R. eher mau, da die Leute entweder kein Geld haben oder der Prozess zu kostenintensiv ist.

Das Handy wird sichergestellt. Je nach dem wird gegen dich wegen Hehlerei ermittelt also eine Strafanzeige.

Du bekommst das Handy zu 100% nicht zurück und erstmal keine Entschädigung, die kannst du dir nur vom Täter holen. Aber Chancen halt naja..

Du hast das Handy erworben, eventuell kriegst du dann dein Geld wieder und das Handy kommt weg, oder dein Geld das der Dieb unrechtmässig damit verdiente wird eben an den wirklichen Besitzer weitergeleitet.

Schon mal gut wenn es dann über Ebay läuft. Rein rechtlich passiert dir nichts! Musst halt Handy zurückgeben. Wenn du Haftpflichtversicherung hast...kannst du versuchen das geld von versicherung zu bekommen. Möglicherweise Eratzgerät von Ebay. Wichtig wäre das du keine Iphones aus dem Ausland kaufst. Also nix mit USA..Canada...U.K..Honkong..China usw. Finger weg von Auslandsangeboten! Auch wegen Iphone-Fakes. Aber wer in Deutschland über Ebay geklaute Iphones verkauft...ist mehr wie dumm. Sofern er weiss das gerät geklaut wurde.

An geklautet Dingen kann man kein Eigentum erwerben. Das heißt, das handy wird dir weggenommen, das Geld musst du vom Verkäufer dir wiederholen. Also lass dir auch eine Quittung über DEINEN Kauf geben. Indem sein Name steht und bla.

Du bekommst wenn du zeigen kannst das du es so und so bei dem und dem per Quittung gekauft hast keinen Ärger.

Aber auch Quittung über deinen Kauf geben lassen! Es reichts auch total wenn du das einfach nur handschriftlich ist.

Hoffe mal das dein Handy nicht geklaut ist.

serkan49 
Beitragsersteller
 28.06.2012, 16:35

Das war jetzt nur als Beispiel. Habe bis jetzt "noch" nichts gekauft.

Man kann an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben, d.h. das dir das Handy von der Polizei abgenommen wird und du dein Geld von dem Verkäufer einklagen mußt.