Gekaufter Artikel Ausverkauft?
Hallo,
ich habe heute ein Fahrrad online gekauft. Bezahlt und die Rechnung Bekommen. 2 Stunden Später bekomm ich eine Email, dass der Artikel ausverkauft ist.
Hab ich das Recht auf mein Produkt zu bestehen.
Würde mich für schnelle Antworten bedanken.
3 Antworten
Bezahlt und die Rechnung Bekommen.
Wie genau sieht die Rechnung aus? Was steht drin? Ist das wirklich eine verbindliche Auftragsbestätigung oder nur die automatisch versandte Bestelleingangsbestätigung mit Bitte um Zahlung?
Die Bezahlung gehört zur Erfüllung. Ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis (Kaufvertrag) kommt durch die Bezahlung alleine nicht zustande.
Hab ich das Recht auf mein Produkt zu bestehen.
Nein.
Nach herrschender Meinung gibst du mit deiner Bestellung nur ein Angebot ab, dass der Händler erst noch annehmen muss. Tut er das nicht, kommt kein Vertrag zustande - somit gibt es auch keine Grundlage für einen Anspruch deinerseits
Schau mal in die Bestellbestätigung, da steht dieser Umstand meist in ähnlicher Form beschrieben
Das Versenden der Rechnung könnte man durchaus als Annahme werten. So sieht das z.B. das AG Fürth und das AG Dieburg (http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/03/30/ag-dieburg-vertragschluss-bei-zahlungsaufforderung-in-eingangsbestaetigung/)
Ich würde an deiner Stelle zur Lieferung auffordern wenn es sich um ein Schnäppchen handelt
Faktisch kannst du deinen Anspruch geltend machen. Allerdings kann der Verkäufer aufgrund eines Irrtums vom Kaufvertrag zurücktreten. Du hast aber selbstverständlich anrecht darauf den gezahlten Betrag zurückzuverlangen.
Erinnerungen aus dem Kurs Zivilrecht. Im BGB kannst du das alles nachlesen.
also bringt der Anspruch nichts, da der Händler vom Kaufvertrag abtreten kann. Also gibt es keinen Weg den Artikel zu bekommen?
Du kannst höchstens mal etwas druck machen und eine Entschädigung verlangen und mit Anwalt drohen und hoffen, dass die Dumm genug sind darauf einzugehen.
Aber rein rechtlich bekommst du in so einem Fall leider keinen Ersatz.
Außer du kannst beweisen, dass du dadurch einen unzumutbaren Ausfall hast, was oft schwierig ist, gerade weil die Email der Absage prompt kam.
ich habe für Fahrrad noch ein schloss gekauft. Gib es Anspruch auf Schadensersatz.
Wenn es nur auf dieses eine Fahrrad funktioniert, dann wohlmöglich i.H.v dem Schloss, aber das entzieht sich leider ab jetzt meiner Kompetenz.
Wenn noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde, gibt es keine rechtliche Grundlage um Schadenersatz zu fordern
ich Hab ja schon bezahlt und die Rechnung bekommen.