Geige verkaufen? Wie am besten vorgehen?
Mich bedrückt seit heute Mittag folgendes und weiß nicht, wie ich am besten vorgehen soll:
Ich habe eine meiner Geigen im eBay zum Verkauf angeboten und war auch froh, dass nach einigen Monaten jemand zugeschlagen hat, was den Preis anbetrifft, den ich angeboten habe. Nachdem der Käufer zugeschlagen hat, fragte er mich, ob ich einen Geigenbauer hätte, der sie vielleicht noch ein bisschen optimieren kann und meinte, er würde mir den Preis für dafür bezahlen... gesagt, getan! Ich bin zum Geigenbauer gegangen, habe die Geige vorgezeigt und diesem ist die Kinnlade herunter gefallen, meinte, die Restaurationskosten würden bis 700 Euro betragen, was mir ehrlich gesagt nicht viel vorkommt und ich auch gerne bezahle (falls der Käufer damit einverstanden ist, mir die Summe zu bezahlen). Und nun kommt das große ABER: die Geige ist laut Geigenbauer mehr als 10000 Euro wert, weswegen ich nun ganz weiche Knie bekommen habe, und sie dem Käufer im eBay eigentlich nicht mehr zu dem Preis geben möchte, was er mir angeboten hatte, nämlich unter 1000 Euro.
(Wohlgemerkt, ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr profimäßig spielen, weswegen ich sie in guten Händen abgeben möchte. ) Morgen erhalte ich auch ein Gutachten für das Instrument, wieviel sie unrestauriert wert ist und wieviel nach den erledigten Feinarbeiten. Dass es sich um ein Original handelt, weiß ich auch schon, was mich recht erstaunt hat.
Der Käufer hat das gute Stück noch nicht bezahlt und deswegen mein Anliegen, weswegen ich nun mehrere Alternativen habe und ich nicht weiß wie ich am besten handeln soll, vor allem dass ich auch "ungestraft" davon komme:
1.- Die Geige günstiger verkaufen und das Geld gleich kriegen
2.- Den Verkauf abbrechen, mit dem Risiko, dass ich eine negative Bewertung erhalte und gegebenfalls das Instrument auf einer Seite anzubieten, welche auf Musikinstrumente spezialisiert ist? (ohne Restauration, verständlich)
3.- Das Instrument restaurieren und versuchen, den an den Geigenbauer ermittelten Wert zumindest annähernd zu erreichen, was viel Mühe kostet.
Ich mache mal eine Umfrage! Gerne, könnt Ihr auch eure Kommentare drunter schreiben.
3 Stimmen
3 Antworten
Den Verkauf müsste eigentlich der Geigenbauer (deines Vertrauens) erledigen, denn er kennt die Leute...
Wie alt ist die Geige, und von welchem Hersteller?
Er macht das nicht, habe schon nachgefragt. Die Geige ist eine echte Aldo Capelli, aus dem Jahr 1989. Bombiger Klang!
Das ist doch alles irrelevant. Mit dem aktuellen Käufer ist ein Kaufvertrag zustande gekommen...
Für Dich leider: Du kannst von dem Kauf nicht zurücktreten. Auf der Verkaufsplattform ebay werden gem. BGB gültige Kaufverträge geschlossen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Das hat nichts mit ebnay Bewertungen zu tun. Der Käfuer kann - und ich vermute er wird - Dich zivilrechtlich auf Erfüllung des Kaufvertrags verklagen. Die Kosten hast Du dann am Hals.
Und nun kommt das große ABER: die Geige ist laut Geigenbauer mehr als 10000 Euro wert, weswegen ich nun ganz weiche Knie bekommen habe, und sie dem Käufer im eBay eigentlich nicht mehr zu dem Preis geben möchte, was er mir angeboten hatte, nämlich unter 1000 Euro.
Das ist leider immer das Risiko, wenn Du einen Wertgegenstand ohne vorherige Schätzung versuchst über ebay zu verkaufen.
Ich kann Dir nur einen Rat geben:
(Wohlgemerkt, ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr profimäßig spielen, weswegen ich sie in guten Händen abgeben möchte. )
Solltest Du noch mehr Geigen verkaufen möchten, ich kann mir vorstellen, dass das möglich wäre, lasse die Instrumente vorher prüfen und einschätzen. Auch stelle ich mir vor, dass es für diese Verkäufe eien bessere Plattform als ebay gibt. Die Abgabe in einem Auktionshaus wäre dann auch noch eine Möglichkeit.
Ja, Dein Angebot war zu preiswert. Da Du den Versand per DHL angeboten hast, bitte ich Dich zu beachten, dass Du das Paket höher versichern musst. Normale DHL Pakete sind nur bis zu EUR 500,00 versichert.
Auch solltest Du zwingend ie Versandhinweise von DHL beachten, damit im Falle eines Transportschadens, DHL nicht aus der Hadftung schleichen kann:
https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/paket/verpackung-versand.html
Schau mal hier bitte die Verpackungsbroschüre: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/geschaeftskunden/dhl_geschaeftskunden_verpackungsbroschuere_09_2015.pdf
Ich denke dass Du auch mit dem Sonderwunsch des Käufers die Geige optimieren durchgekommen bist denn sowas mag Ebay gar nicht;) Biete Sie doch hier an:
http://www.kunst-und-kuriosa.de/kunst-and-antiquitaeten.html
der versteigert gerne Geigen und hat momentan auch 4 Stück drin....
Gute Idee, danke! Ich schaue mir die Seite an :-)
Die Seite hat keine Geigen ;-)
In dieser Angelegenheit wirfst Du verschiedene Fakten durcheinander.
Ich habe mittlerweile mit eBay telefoniert. Da der Käufer den Preis noch nicht bezahlt hat, konnte und durfte ich die Transaktion abbrechen.
Das ist korrekt, was die ebay Software-Spielereien angeht. Du erhältst von ebay wahrscheinlich die Verkaufsprovision erstattet.
Der Verkauf war am Samstag 18. Mai 2019 um 07:27h gegen Preisvorschlag. Deine Zahlungsbedingungen: Überweisung. Im Angebot war kein Zahlungsziel angegeben. Wie ein Käufer in dieser kurzen Zeit, heute ist der 21.05.2019, eine Überweisung tätigen soll, ist mir schleierhaft. Du kannst noch kein Geld haben. Samstage und Sonntage sind keine Bankenarbeitstage.
Ausserdem warst Du mit dem Käufer noch in Korrespondenz: "Nachdem der Käufer zugeschlagen hat, fragte er mich, ob ich einen Geigenbauer hätte, der sie vielleicht noch ein bisschen optimieren kann und meinte, er würde mir den Preis für dafür bezahlen... gesagt, getan!" Ich gehe davon aus, dass Du den Käufer über diesen Preis noch nicht informiert hast.
Aber: ebay ist nur eine Verkaufsplattform. ebay ist nicht an dem zwischen dem Käufer und Dir geschlossenen Kaufvertrag beteiligt. Dieser besteht weiterhin! Du hast diesen auch nicht mit irgendwelchen nachvollziehbaren und belegbaren Gründen gelöst.
Ich kann Dir nur wünschen, dass der Käufer über Deine Pflichten und seine Rechte nicht informiert ist.
Etwas erscheint mir bei Deinen Aussagen als fragwürdig. Ich zitiere aus Deiner Frage: "Ich habe eine meiner Geigen im eBay zum Verkauf angeboten". Ich zitiere aus Deinem Kommentar: "Es war nur diese Geige. Ich habe sonst keine anderen zu verkaufen... "
Was, bitte, ist daran fragwürdig? Ich hatte drei Geigen, von denen ich nur eine über eBay verkauft hatte. Der Käufer war aber kulant und hat mir dann doch einen fairen Preis angeboten, nachdem ich sie zu einem reellen Preis (nach Einschätzung eines Geigenbauers) abgekauft hat. Selbstverständlich habe ich diese dann erneut auf eBay eingestellt. Wir haben aus Fairness eBay gegenüber zusammen einen Preis ausgehandelt, zu dem ich das Instrument wieder eingestellt habe und der Käufer direkt zugeschlagen hat.
Ich denke, es wird auch andere Geiger geben, die mehrere Instrumente haben, oder etwa nicht?^^
Jetzt habe ich nur noch zwei, die ich behalten werde.
Ich habe mittlerweile mit eBay telefoniert. Da der Käufer den Preis noch nicht bezahlt hat, konnte und durfte ich die Transaktion abbrechen.
Es war nur diese Geige. Ich habe sonst keine anderen zu verkaufen...