Gehwegreinigung morgens um 6:30 Uhr - ist das erlaubt?

6 Antworten

Ab 6:00 Uhr ist es in den meisten Gemeinden gestattet.

Allerdings gibt es Vorschriften für die Geräte in Bezug auf Lautstärke, Immission etc. Da lässt sich vielleicht was machen.

Die werden einen Dauervertrag haben und können nicht einfach wegen des schönen Wetters aussetzen. Vielleicht kannst du da was mit dem Auftraggeber regeln. Winterdienste fahren ohne Schnee auch nicht los.

Das nennt man landläufig Arbeitszeit.

Die Firma hat einen Auftrag, dafür bekommt sie Geld und kann ihre Mitarbeiter bezahlen.

Wenn sie auf jeden einzelnen Wunsch rücksicht nehmen würde dann wäre der Weg immer dreckig

Hoegaard  04.07.2017, 07:52

Und wenn sie erstmal auf jedes einzelne Gesetz Rücksicht nehmen würde, würde die Arbeit ja nie fertig. Von Hand fegen dürften sie durchaus.

Es ist erst ab 7 Uhr erlaubt- also Ordnungsamt informieren

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html

In... Wohngebieten... dürfen im Freien...Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden... Nr.46: Kehrmaschine
baindl  04.07.2017, 08:08

Das bezieht sich auf reine Wohngebiete.

Wenn der Fragesteller in einem "Mischgebiet" wohnt, trifft das Gesetz nicht zu.

007JamesBond007 
Beitragsersteller
 04.07.2017, 07:47

Danke für die Info! Wo hast du das mit der "Kehrmaschine" gefunden? ich konnte dies in deinem Link leider nicht finden.

Hoegaard  04.07.2017, 07:50
@007JamesBond007

Auf Inhaltsverzeichnis klicken und dann auf Anhang.

007JamesBond007 
Beitragsersteller
 04.07.2017, 07:52
@007JamesBond007

Habs im Anhang gefunden :-)

also diese Laubpuster mit 2 Takt Gebläse sind schon grenzwertig, das muß ich auch sagen. 

Da kann man auch einen Besen nehmen mit roten Borsten für draußen, da ist das Ergebnis besser & man nimmt Kehrschaufel mit Blech anstatt das nur umherzupusten.

.... das verstehe ich nicht. Bist Du Eigentümer, dann wechsele die Firma, bist Du Mieter, dann setze Deinen Vertragspartner auf den Topf.

Rüge dann zudem die BK-Abrechnung, wenn denn dort unwirtschaftliche Kosten und Lasten Dir berechnet werden.