Gehört zur Ausstattung einer Mietwohnung eine Klingel?
12 Antworten
Zur Grundausstattung einer Mietwohnung gehört gemäß Uralt-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur eine Kochstelle mit Entlüftung, eine Wasserzapfstelle, eine Anschlussmöglichkeit für einen Herd und ein Bad/Toilette.
Der Rest muss tatsächlich in irgend einer Form vertraglich vereinbart werden.
Das mag blöd klingen, aber wenn im Mietvertrag nichts von einer Klingel steht, dann besteht auch kein Anspruch darauf.
Bei einer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus sollte eigentlich eine Klingel selbstverständlich sein. Jedoch kosten Funkklingeln nur wenig Geld und sind von jedem leicht anzubringen, sodass es nicht unbedingt mehr Bestandteil der Hausinstallation sein muss.
Bei einem Einfamilienhaus hingegen kommt es doch sehr darauf an. Es gibt Gegenden, wo die Türen immer offen stehen. Da geht man einfach rein. Woanders gibt es einen Türklopfer oder einen Griff mit einem Seilzug, der am anderen Ende sowas, wie eine Glocke hat. Dann kann es sein, dass dort jemand wohnt, dem eine Klingel sowieso nichts nützt, weil er taub ist uvm.
Man mietet das Haus, so wie gesehen und überlegt sich dann selbst eine Lösung, wenn es keine Klingel geben sollte.
Ja, normalerweise schon.
Und der Vermieter muss sich auch um die Instandhaltung kümmern.
Normalerweise gehört eine Klingel dazu.
bin kein fachanwalt. würde meinen, auch ein türklopfer reicht bei einer abgeschlossenen wohnung
Könnte bei einem Mehrfamilienhaus oder Hochhaus schwierig werden xD
Kein Problem, seit jeder mit Mobilfunk rumläuft.
Heutzutage sollte eine Klingel zur normalen Ausstattung einer Mietwohnung gehören. Einen Anspruch besteht allerdings nur, wenn diese bei Mietbeginn vorhanden war und damit Vertragsbestandteil ist.
Er muss sich nur drum kümmern wenn es seine ist
Wenn er aber keine hat die er mitvermietet??