Gehört ein Garten automatisch zum Erdgeschoss?
Meine Freundin hat das halbe Haus von ihrer Mutter geerbt, ihre Tante wohnt aber samt Mann und Maus noch drin. Zum Erdgeschoss (=geerbter Teil) gehört ein Zugang zum Garten. Zum 1. Stock (=Wohnung der Tante) gehört ein Balkon. Die Tante möchte weiterhin den - absolut winzigen - Garten nutzen, wie und wann es ihr gefällt, da der angeblich „zum gesamten Haus“ gehört. Kann das stimmen? Wenn das so wäre und die Wohnung würde irgendwann vermietet, wäre das ja ganz schlecht. Müsste so etwas irgendwo hinterlegt sein? Grundbuch? Bauakte? Hat irgendjemand eine Idee oder Erfahrungen, wie so etwas normalerweise geregelt ist? Die Geschichte wird vermutlich ohnehin auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, aber wenn man sich vorher schon schlau machen kann, kann’s ja auch nicht schaden.
Ich bin ja sonst der Meistergoogler, aber ich hab' noch nichts gefunden.
7 Antworten
Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen?
Der Garten ist, sofern beide Eigentümer zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen und kein Sondernutzungsrecht vereinbart / eingetragen wurde, zunächst einmal Gemeinschaftseigentum. Hier kann also jeder der beiden Eigentümer eine (gemein-same) Nutzung des Grundstücks beanspruchen, solange Sondernutzungsrecht vereinbart wurde.
Das ist ja schon mal sehr interessant! Danke!
die regelung müßte im Grundbuch aufgeführt sein. Am Aööerbesten sie fragt bei der Erbübernahme den Notar. allerdings glaube ich schon, das der Garten mit dazugehört und nur als Mitbenutzung an den Mieter erlaubt wurde. Liebe Grüße von bienemaus63
Der Garten ist ja noch das kleinste Problem.
Wenn wirklich nur der Eigentumsanteil im Grundbuch definiert wurde, ist der rechtliche Zustand unerträglich. Deiner Freundin gehört also die Wohnung der Tante auch zu 50%, dafür der Tante natürlich die EG-Wohnung auch zur Hälfte, usw. Das gibt in kürzester Zeit Streit.
Ihr müsst mit Hilfe eines Notars dringend eine Wohnungseigentümergemeinschaft gründen. Das ist auch im Sinne der Tante, fragt sich nur ob sie es vertehen will.
In der Teilungserklärung regelt man außer dem Eigentumsanteil genau was Sondereigentum des Einzelnen, Gemeinschaftseigentum und ggf. Sondernutzungsrecht (des Gemeinschaftseigentums) ist.
Gartennutzung bestimmter Flächen wäre klassisch Sondernutzung.
Wichtig für eine WEG ist außerdem die getrennte Verbrauchserfassung für Heizung, Wasser, Strom, Wartungskosten sowie jemand der offziell die Verwaltung übernimmt.
Keine Ahnung..... Bin kein Fachmann! Habe nur eine eigene Lesart zur Problematik.
Wäre interessant zu wissen, ob der Zugang zum Garten "öffentlich" ist.....Will sagen, wenn alle Wohnparteien freien Zugang haben, wird die Fläche zum Haus gehören.....
Allerdings könnte man dann gegen-argumentieren, dass der Erdgeschosspartei eine eigene Terrasse zustehen müsste..... (wenn nicht bereits vorhanden)
So genau kenne ich mich dort nicht aus, aber ich meine mich zu erinnern, dass man durch eine Gartentür von außen rein kommt. Allerdings steht man dann bereits fast vor der Terrassentür der EG-Wohnung. Das Gärtchen, wenn man es überhaupt so nennen möchte, wird u.a. zum Abstellen der Mülltonnen verwendet (die aber auch im Haus Platz hätten, so kommt man aber schneller dran). "Gegärtnert" wird dort nicht und es hätte maximal Platz für einen Tisch und ein paar Stühle außenrum.
Wenn es eine allgemeine Gartentür gibt und im "Garten" die Mülltonen stehen, würde ich denken, dass die Miteigentümer berechtigten Zugang haben...... Mülltonnen im Hausflur wären ja eher unüblich und unangenehm.
Mein Bauchgefühl und Rechtsempfinden suggeriert mir, dass der Freundin eine Art eigene Terrasse / ein Terrassenbereich zustehen könnte.
Deine Freundin sollte sich vor einem Rechtsstreit lieber eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen....
Fifty-fifty. Meine Freundin hat die Haushälfte von ihrer Mutter geerbt und der Tante gehört die andere Hälfte. So ist bzw. wird (bisher steht meine Freundin ja noch nicht drin, da ihre Mutter erst 4 Wochen tot ist) es auch eingetragen.