. Fahrradfahrer überholen?!
Darf ich (mit Auto) kurz auf dem Gegenverkehr fahren um einen langsamen Fahrradfahrer vor mir zu überholen? (Wenn keine durchgezogene Linie + kein Gegenberkehr da ist)
Falle ich in einer Prüfung durch, wenn ich ihn überhole und kurz auf dem Gegenverkehr fahre?
11 Antworten
In den meisten Fällen musst Du auf die Gegenfahrbahn fahren. Du musst beim Überholen rund 1,5 Meter Abstand vom Radfahrer halten. Dazu die Breite des Radfahrers und dessen Abstand zum Fahrbahnrand, dazu die Breite Deines Fahrzeugs - die Summe ist in der Regel breiter als eine Fahrspur.
Mir fällt spontan kein legales Überholmanöver ein bei dem die Spur nicht gewechselt werden müsste.
Mir auch nicht. Hätte ich aber "immer" geschrieben, wäre mindestens ein Kommentar gekommen nach dem Motto "Ich kenne da aber eine Straße ...".
1,5 Meter schreibt der Gesetzgeber vor:
Nein, der Gesetzgeber schreibt nur ausreichenden Abstand vor. 1,5 Meter ist eine Größenordnung, die sich durch die Rechtsprechung herauskristallisiert hat.
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und dieses musst du so überholen, wie andere (Kraft)fahrzeuge auch. D.h.
- kein Gegenverkehr
- Stelle muss einsichtig sein
- halbes Tacho Abstand in Fahrtrichtung (bei einem Fahrrad 15-20 Meter !)
- mindestens 1,50 Meter seitlicher Abstand zum Fahrrad (Außenkante Spiegel, Ende Fahrradlenker !!!!!)
- Fahrräder mit Anhängern oder an Steigungen mit mindestens 2,00 Meter seitlichem Abstand überholen !
Daraus lässt sich schließen, dass du, um einen Radfahrer zu überholen immer in die nächste Spur nach links wechseln musst und solltest und zwar komplett !
Du kannst überholen wenn Du niemanden gefährdest.
Wenn Du eine Gefährdung nicht ausschließen kannst, lass es... Sonst fährst Du ganz schnell zurück zur Fahrschule.
Die Erfahrung hast Du noch nicht und dann lieber defensiv fahren.
auf dem Gegenverkehr fahren
Wenn du es so machst dann kracht es! Du darfst ein Fahrrad wie jedes andere Fahrzeug überholen, solange es dort erlaubt ist und dazu darfst du selbstverständlich auch die GEGENFAHRBAHN nutzen.
Du darfst sogar jedes Zweirad überholen, wenn ein Überholverbotsschild dort steht. Denn das Überholverbot gilt nur für das Überholen von PKW!
FALSCH! Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und dieses muss wie jedes andere Fahrzeug auch überholt werden! Ich hoffe sie besitzen keinen Führerschein.
Sry, jetzt hab ich es auch verdreht. Das mit den "Kraftfahrzeugen aller Art" gilt nur für den Überholenden. Es ist tatsächlich nur "verboten" mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.
rx3750 ich würde nochmal die Schulbank drücken :-) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und kein Kraftfahrzeug weshalb es an vielen Stellen ganz anders behandelt werden muss.
Unabhängig eines ausgeschilderten Überholverbotes, gibt es an diesen Stellen die durchgezogene Mittellinie und diese ist als Mauer zu sehen, welche nicht überfahren werden darf. Wenn du nun einen Radfahrer überholen willst dann gilt:
- Sicherheitsabstand des Radfahrers zum rechten Fahrbahnrand: 80cm (Grundlage ein BGH-Urteil)
- Breite des Fahrrades: 70cm
- vorgeschriebener Sicherheitsabstand Auto - Fahrrad: 150cm
Ergibt eine Gesamtbreite des Radfahrers von 3 Metern. Bei normalen Fahrspurbreiten ist also ein überholen nicht möglich! Auch wenn der Radfahrer auf seinen Sicherheitsabstand zur Fahrbahnkante verzichten würde, dann müsste die Fahrspur immer noch knappe 4,50 Meter breit sein, damit du ihn legal überholen könntest.
"Die Breite der Fahrstreifen variiert zwischen 2,75 m und 3,75 m"
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenquerschnitt#Fahrbahn
Schulbank? Ich wüsste nicht, dass ich dort sinnvolles über dieses Thema gelernt hätte ;-) Bringe doch mal bitte Beispiele für die Kombination aus VZ276 und VZ340.
Die Argumentation ist korrekt für die durchgezogene Mittellinie - Es gibt aber längst nicht an allen Stellen mit ausgeschildertem Überholverbot auch zugleich eine durchgezogene Mittellinie ...
In den meißten Fällen?
Mir fällt spontan kein legales Überholmanöver ein bei dem die Spur nicht gewechselt werden müsste. Ok, bei einer 4-spurigen Fahrbahn muss man nicht in den Gegenverkehr, aber trotzdem einen Spurwechsel vornehmen.
1,5 Meter schreibt der Gesetzgeber vor: Vom Außenspiegel des Autos bis zum Lenkerende des Radfahrers. Und bei Steigungen, Rad-Anhängern, oder bei Kindern sogar 2 Meter.
Da jedes Rad selbst auch eine gewisse Breite hat und man schon aus gesetzlichen Gründen als Radfahrer verpflichtet ist Abstand zu halten (z.B. min. 1 Meter zu rechts parkenden Autos) ist es rechnerisch gar nicht möglich innerhalb einer Fahrspur zu überholen.