Gegen Zaun gefahren, erst später gemeldet.. frage!
Hey, gestern Nacht bin ich unglücklich über den Zaun eines fremden gefahren. Bin aber danach weggefahren, und nicht sofort geklingelt oder ihn darauf aufmerksam gemacht. Jetzt frage ich mich wieso ich nicht gleich geklingelt hab und bescheid gesagt hab, aber war hald schon ziemlich spät und in den moment denkt man einfach nicht daran und hat panik.
Heute hab ich mir die telefonnr. rausgesucht und angerufen, ging aber niemand ran. ich werd heute mal vorbei fahren und klingeln um es den geschädigten zu sagen.
Kann es schlimmere Folgen haben, dass ich nicht gleich danach gemeldet hab, dass ich dagegen gefahren bin`??
9 Antworten
Nennt sich Fahrerflucht!! Am besten fährst Du direkt zur Polizei und zeigst Dich selber an, wenn Du Glück hast bekommst Du nur eine Verwarnung!!
Geht nicht, die Polizei muss das als Straftat verfolgen.
Ein Briefkasten war auch nicht vorhanden? Ach ja, der war ja am Gartenzaun den Du umgefahren hattest.
Der Geschädigte hätte Dir eher den Kopf abgerissen, wenn er des Nachts aus den Federn geholt worden wäre. Ein Anruf bei der Polizei hätte es auch getan, somit wärst Du auf der sicheren Seite gewesen. Ob diese extra zu einer Unfallaufnahme erschienen wäre, wage ich zu bezweifeln.
Komm bitte nicht mit der Ausrede, keine Telefonverbindung. Mach dich auf die Socken und ab zum geschädigten, aber nüchtern!
Kann es schlimmere Folgen haben, dass ich nicht gleich danach gemeldet hab, dass ich dagegen gefahren bin`??
Wenn der Besitzer des Grundstückes das bei der Polizei meldet, bist Du wegen "unerlaubten Entfernen vom Unfallort" dran - auf Deutsch: "Fahrerflucht".
Gern wird dann auch unterstellt, dass Alkohol im Spiel war.
Gern wird dann auch unterstellt, dass Alkohol im Spiel war.
Allerdings wird es dann auch bei der Unterstellung bleiben da die Beweise fehlen.
Gern wird dann auch unterstellt, dass Alkohol im Spiel war.
Genau daran hab ich auch sofort gedacht nachdem ich die Frage gelesen hab.
rufe am besten auch gleich noch bei der polizei an.. ggf. hilft das noch, das strafverfahren wg. fahrerflucht abzubiegen....................
das gilt als unfallflucht. du hättest die polizei verständigen müssen und bis zu deren eintreffen warten müssen.