Gefälschtes zeugnis, bafögrückforderung
hallihallo,
ich habe wirklich einen sau-dummen fehler begangen.
ich habe vor einigen jahren leider mein fachabitur nicht geschafft. da ich mir aber so sehr gewünschte habe, zu studieren, fälschte ich es einfach... ein böser und sehr dummer fehler, wie ich jetzt weiß!!!
das ganze ist nun rausgekommen.
die uni hat ein exmatrikulationsverfahren eingeleitet. das heißt, ich soll mich erstmal zu dem vorwurf äußern.
zudem kam ein brief vom bafög-amt. da ich mir die zugangsberechtigung erschlichen habe, wollen die natürlich ihr geld auch wieder (kanpp 19.200€). auch hier soll ich mich erstmal zu dem tatvorwurf äußern.
so wie es im moment aussieht, wurde noch keine anzeige oder ähnliches gestellt.
meine frage wäre nun, wie soll ich mich verhalten? muss ich mich erstmal schriftlich den ämtern gegenüber äußern?
weiß jemand, wie es weitergehen wird? welche strafen könnten mich erwarten? ich bin im vollen umfang geständig und komme dem auch voll entgegen.
viel zu späte reue und einsicht, ich weiß. aber ich bereue es sehr und sehe auch ein, dass ein übelster mist war.
es wäre super, wenn mir jemand irgendetwas hilfreiches sagen könnte.
7 Antworten
Du solltest Dir im Klaren sein, dass du durch diese Sache ohne guten Fachanwalt nicht durchkommst. Bevor du irgendwas verlautbarst konsultiere diesen.
In deinen Schuhen möchte ich nicht stecken...
Zunächst ist das, was du getan hast Urkundenfälschung und natürlich strafbar. Bezüglich der BAföG-Rückforderung ist es eigentlich egal ob und wie du dich äußerst. Du hast Förderung bezogen, die dir nicht zugestanden hat, also musst du selbige zurückzahlen. Hier kannst du allerdings in der Regel eine Ratenzahlung vereinbaren.
Es wird höchstwahrscheinlich auch noch eine Anhörung wegen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kommen. Dies bezieht sich aber nur auf die Förderungserschleichung, nicht auf die Urkundenfälschung. Es hängt hierbei vom BAföG-Amt ab, ob gegen dich ein Bußgeld verhängt wird oder ob die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Bezüglich der Urkundenfälschung wird dich aber mit Sicherheit noch Post von der Staatsanwaltschaft erwarten, also solltest du dir dringend einen guten Anwalt suchen.
du solltest auf jeden fall schnellstmöglich einen anwalt konsultieren. vorher würde ich mich auch gar nicht zu irgendwelchen vorwürfen äußern.
neben der rückzahlung könnte schlimmstenfalls auch eine geldstrafe oder sogar gefängnis wegen urkundenfälschung auf dich zukommen. wenn du zum zeitpunkt der immatrikulation noch keine 22 jahre alt warst kann möglicherweise jugendstrafrecht angewendet werden. die immatrikulation ist jedenfalls ungültig, dein studium also wertlos.
Aussage verweigern!! Anwalt einschalten.
Wie Du Dich nun verhalten sollst, was auf Dich zu kommt, etc., etc..
Da gibt es eine allgemeingültige Antwort für jede einzelne von Dir gestellte Frage: GEH ZUM ANWALT. Sofort.