Gebühren für Ummeldung erst nach 3 Wochen?
Wir sind umgezogen und noch nicht dazu gekommen uns umzumelden. Müssen wir eine Strafe bezahlen, weil wir länger als 1 Woche (also 3 Wochen) gebraucht haben, um uns endlich umzumelden?
6 Antworten
Wenn man sich abmeldet und sich nicht neu anmeldet, dann ist man sozusagen ohne festen Wohnsitz.
Da Ihr Euch wegen Zeitmangel nicht angemeldet habt, denke ich mal, daß auch die Zeit für die Abmeldung fehlte.
Alles also halb so schlimm.
Ich kenne es so, daß man mit der Anmeldung gleichzeitig die Abmeldung von der alten Adresse vornimmt/vornehmen kann. Das machen die entsprechenden Behörden dann untereinander.
Nein,wirst erst mal angeschrieben und musst dich dann unverzüglich ummelden. Früher betrug die frist 4 Wochen,ich habe es auch mal total verpeilt,war aber nicht so schlimm....Kommt auf die Kulanz der Mitarbeiter an,aber eigentlich passiert nichts... Und nicht vergessen,Adresse in der Autozulassung auch ändern!!!!
Das liegt im Ermessen Deines Einwohnermeldeamts und des Mitarbeiters dort, an den Du gerätst. Aber wenn überhaupt, dann dürfte die Strafe sehr gering ausfallen, weil 2 Wochen Überschreitung ja nicht viel sind. Bei ein paar Monaten sieht die Sache dann schon anders aus... Mehr Infos zum Ummelden beim Einwohnermeldeamt gibt's hier: http://www.umziehen.de/Einwohnermeldeamt/ummelden.php
Falls Ihr nicht im selben Ort umgezogen seid, müsst Ihr Euch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu findest Du auf der Seite auch einen Text (in der Navigation direkt darüber).
nein must du nicht. Bekommst ne Mündlcihe Verwarnung und sag einfach, du hättest das duchrch den Stress vergessen.
bis zu 4 Wochen ist das nicht so schlimm