Gebrauchtwagen vor 5 Monaten gekauft und nun Lenkung kaputt, wer haftet(Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen)?
Ich habe mir im Februar bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen (VW Beetle)gekauft. Dieser hatte zum Kaufzeitpunkt 149.000km gelaufen. Nun ist letzte Woche die Lenkung geplatzt und das Autohaus will 900€ für die Reparatur. Das seh ich aber ehrlich gesagt nicht ein da ich den Wagen gerade mal 5 Monate habe. Natürlich war mir klar das es sich um einen Gebrauchtwagen handelt aber dennoch. Kann ich hier auf die Sachmängelhaftung pochen? Diese ist im Vertrag auf 1 Jahr begrenzt jedoch hab ich gelesen das wenn ich den Wagen noch keine 6 Monate habe der Verkäufer haftet. Ich habe jedoch keine Rechtsschutzversicherung und bin auch nicht auf einen Rechtsschutz aus. Hat jemand Tipps?
8 Antworten
Möglich das die den Schaden als Verschleiß deklarieren. Bei der hohen Laufleistung würde ich auch die Übernahme verweigern -> Verschleiß!
Verschleiß bei einem geschlossenen, hydraulischen Lenksystem? Das ist Blödsinn. Man kann eben nicht (!) alles auf eine hohe Laufleistung und auf Verschleiß schieben.
Eine Servolenkung und die damit einhergehenden Leitungswege unterliegen eben keinem sonderlichen Verschleiß, auf welchen der Nutzer Einfluss nehmen könnte.
Der Defekt trat innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf. Das ist ein ganz klarer Fall in Form eines Sachmangels.
Trotzdem ist der Hinweis hier, dass angeblich wegen Verschleiss keine gesetzliche Sachmängelhaftung besteht, falsch. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Autohaus, dass der Mangel nicht von Anfang an da war. Wie sollen die den führen? Du bist innerhalb der Frist, im sechsten Monat. Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung. Also noch mal. Im Folgenden führt der ADAC aus: " Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.
Sachmängelhaftung Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor."
Nächster Punkt: Weiter führt der ADAC aus, dass selbst wenn jemand zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie hat (Du hast keine mangel Versicherungsvertrag bei VW), machen die manchmal Spielchen. Dazu ist aber festzustellen, dass selbst wenn Du eine Garantie hättest, bleibt das Autohaus in der gesetzlichen Sachmängelhaftung drin! Dazu heisst es beim ADAC: "Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.
Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.
Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt." Also: Das gilt klar für Dich. Dass man Dich mit dem Hinweis eben nicht abspeisen kann, es sei Verschleiss, ist doch ein schlechter Witz. Selbst wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, bleibt Dir eine Möglichkeit: Die Schlichtungsstelle des örtlichen KfZ-Gewerbes, die ist bei der Handwerkskammer, oder der Kfz-Innung (zu 99%) angesiedelt, oder die können dich zumindest genau informieren. Du wärst an das "Urteil" gebunden. Schau mal unter "kfzgewerbe.de/autofahrer/schiedsstellen.html" nach. .
Vielen Dank für den Tipp! Ich habe gleich mal eine Email an die Innung mit dem Sachverhalt gesendet. Ich möchte eigentlich keinen Stress machen aber ich will auch nicht über den Tisch gezogen werden.
Eindeutig, da muss das Autohaus ran. Wenn du Rechtsschutz hast, um so besser. Ich würde da im Zweifel sonst einen Anwalt konsultieren. Der sagt dir sofort, was es dich kostet und was du gewinnen kannst oder auch nicht. Zudem schadet es nicht, das Autohaus davon in Kenntnis zu setzen, dass du einen Anwalt nimmst.
Eine Servolenkung und die damit einhergehenden Leitungswege unterliegen eben keinem sonderlichen Verschleiß, auf welchen der Nutzer Einfluss nehmen könnte.
Der Defekt trat innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf. Das ist ein ganz klarer Fall in Form eines Sachmangels.
Ein Servoschlauch dürfte unter Verschleiß fallen.
Wie alt ist denn das Schmuckstück ?
Wie kommst Du auf diese These?