Hallo,
vor etwa 2,5 Monaten (am 21.06.2012) habe ich bei einem freien Händler ein Mini Cooper (BJ 2002) 99.000km gekauft. Kaufvertrag besteht natürlich mit dem vermerk dass auf Motor und Getriebe 1 Jahr Gewährleitung besteht.
So, nach ca 500 km ist mir das Auto mitten auf der Autobahn stehen geblieben. Alles ereignete sich innerhalb weniger sekunden, Auto fing bei ca tempo 120 km/h zu ruckeln und wurde plötzlich immer langsamer. Ich hatte gerade mal Zeit das Auto noch auf den Standstreifen rollen zu lassen. Dann, ADAC angerufen und die haben das Auto erstaml zu meiner Werkstatt abgeschleppt.
Am nächsten Tag rief ich den Händler an und schilderte mein Fall. Die Mitarbeiter konnten mir aber leider nichts sagen da der Geschäftsführer im Urlaub sei und er in einer Woche erst zurückkäme. "Ok" dachte ich mir "dann warte ich solange". Nach dieser besagten Woche rief ich nochmals an und ich konnte dann endlich mit dem Geschäftsfüher sprechen. Dieser meinte allerdings das sein Mechaninker im Urlaub sei und er sonst keine möglichkeit habe da Auto zu sich abschleppen zu lassen, ich solle mich doch bitte um eine weitere Woche gedulden. Zähneknirschend habe ich dies dann hingenommen.
Nach 2 Wochen wurde das Auto dann endlich zur Werkstatt des Händlers abgeschleppt. Am nächsten Tag rief mich der Mechaniker an und meinte die Zylinderkopfdichtiung sei defekt. Es zu reparieren würde ca 700- 800 Euro kosten. Ich sagte "ok es läuft ja eh über die Garantie" er wiederrum "da wäre ich mir nicht so sicher da die Zylinderkopfdichtung unter Verschleissteil läuft". Ich war natürlich skeptisch und rief umgehend den Händler an. Dieser war bereits informiert und meinte exakt dasselbe wie der Mechaniker "die Zylinderkopfdichtung ist ein Verschleissteil". Und somit müsse er für die Kosten nicht aufkommen. Ich war damit natürlich nicht einverstanden da ich mich im vorfeld informiert hatte. Im verlauf des Gespräches kam der Händler mir "entgegen" und er würde die hälfte der kosten üpbernehmen, da ich ja das Auto erst vor 2,5 Monaten bei ihm gekauft hatte. Aber ich sehe trotz allem nicht ein das ich da überhaupt was bezahlen muss da ich ja anspruch auf 1 Gewährlestung habe, das Auto gerade mal vor 2,5 Monaten bei Ihm gekauft habe und lediglich 500 km weit gekommen bin. Der Händler stellt sich nun sturr.
Ich bin nun zum entschluss gekommen ein Anwalt aufzusuchen, auch ein telefonat mit der Rechtschutz gab mir in diesem fall recht.
Aber was passiert nun mit Auto?
Könnte ich im besten fall vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ich würde trotz allem gerne eure Meinung erfahren bzw ähnliche fälle sowie Tipps.
Besten Dank für lesen und Antworten :)
Hier noch mal in kurzform:
- Auto gekauft von freiem Händler (Bj.2002 - 99,000 km)
- Kaufvertrag besteht mit Anmerkung : "der Käufer erhält 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe
- nach ca 2,5 Monaten bzw 500 km Zylinderkopfdichtung defekt
- Händler weigert sich die Reperaturkosten komplett zu übernehmen, sein Angebot war die hälfte der kosten