Geblitzt, weil ich so dringend pullern musste. Kann man das so angeben?
Hallo. Ich wurde neulich auf dem Heimweg geblitzt. Leider mit 60 bei erlaubten 30. Was ich dazu sagen muss, ich habe nicht gesehen, dass dort 30 erlaubt waren und ich musste tierisch dringend pullern... Kann man Letztgenanntes als Widerspruchsgrund angeben? Ich hätte ja schließlich auch wildpinkeln können... Und Harndrang ist ein natürliches menschliches Bedürfnis... Wisst ihr, wie ich das meine? Bitte um Hilfe!!
6 Antworten
Guten Tag,
wenn Du zur Belustigung beitragen möchtest, kannst Du das angeben.
Fakt ist, dass dringendes Bedürfnis absolut kein Grund zum Widerspruch möglich macht.
Ich habe einige Jahre in einer Bußgeldstelle Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet und da hatten wir wesentlich kreativere Entschuldigungen. Bei dieser Ausrede - die ein Sachbearbeiter täglich hört - wird nur noch gegähnt.
Danke, dass Du diesen Jahre alten Post hochgeholt hast.
Kann man Letztgenanntes als Widerspruchsgrund angeben?
Kann man, nützt nur gar nichts. Du musst trotzdem bezahlen.
Kannst du angeben, wird die nicht interessieren, hättest ja schon eher auf Toilette gehen können.
Nein das ist kein Grund zu rasen.
:) Mach die Arme doch nicht so fertig...
Soll sie sich etwa in ihrem Auto in die Hose pullern? :(