Darf auf einer Straße, durch Verkehrsschilder, das Tempo von 70 km/h direkt auf 30 km/h reduziert werden, oder braucht es den zwischenschritt mit den 50 km/h?
Hallo,
ich hoffe ihr versteht meine Frage.
Also ich bin gestern auf einer Landstraße gefahren, auf der 70 km/h erlaubt waren. Plötzlich nach einer Kurve kam ein Ort in den ich eingefahren bin, wo aber 1 Meter hinter dem Ortseingangsschild ein 30 km/h Schild aufgebaut war. Ich war ortsfremd und kannte mich dort nicht aus. Zusätzlich war das 30 km/h Schild durch das Ortseingangsschild verdeckt. Natürlich habe ich gebremst, war aber immernoch bei 52 km/h und wurde natürlich sofort von so einer Säule geblitzt.
Ist das überhaupt rechtens? So schnell kann man gar nicht von 70 auf 30 runterbremsen und das war direkt nach einer unübersichtlichen Kurve.
13 Antworten
Straßenschilder sind Dauerverwaltungsakte und gelten ab der Position an der sie stehen.
Man braucht keine Verwaltungsakte um einen Verwaltungsakt vorzubereiten. Wenn die Verkehrsbehörde, z.B. vor Baustellen mehrere Schilder nacheinander aufstellt (120, 80, 60), dann tut sie das nicht, weil sie gute Laune hat, sondern um Auffahrunfälle und damit eine Beeinträchtigung des Verkehrs zu verhindern.
In Deinem Beispiel interessieren die 70 überhaupt nicht mehr. Ab dem Ortsschild gilt 50, und bei einem Ortsschild ist es egal, ob davor Kurven oder sonstwas sind.
Wenn direkt an dem Ortsschild das 30er Schild gewesen wäre, dann hätten die 30 gleich dort gegolten.
Das das 30er Schild erst ein paar Meter nach dem Ortsschild steht, hätte jedem umsichtigen Fahrer ermöglicht entsprechend zu verzögern.
Der Hauptfakt in Deinem Post ist, dass Du trotz eines Ortsschildes immer noch mehr als 50 gefahren bist. Wer das tut, muss mit einer Ahndung achten.
Zudem erwarten Gerichte von Ortsfremden, dass sie sich verstärkt umschauen und auf Schilder achten. Spätestens beim Richter schießt Du Dich damit also völlig ins aus.
Dein Problem wird aber sein, dass Du das glaubhaft machen musst.
Wegen ein paar Euro Bußgeld wird kein Richter eine Ortsbegehung machen, und das Ordnungsamt wird sich vermutlich auch nicht auf eine längere Diskussion einlassen.
Fahr die Strecke noch mal und lass vom Beifahrer die Schilder fotografieren oder Filmen.
Hallo.
In Niedersachsen sollten es 150 mtr. sein. Aber das wird nicht immer eingehalten.
Das ist für jedes Bundesland verschieden. Soweit mir bekannt gibt es für NRW keine Vorschrift.
Moment mal.
In jedem Ort gilt IMMER 50KMH! Da braucht man keine Schilder.
Das stimmt nicht. Es gibt in Friesoythe LK.CLP für die Stadt 30 kmh. Allerdings sind Schilder genug da.
Hm frag da mal bei der Stadt nach. Ansonsten weißt du jetzt wie du nächstes mal da rein fährst:) Du kannst es nicht ändern mein Freund
Ja richtig, deshalb habe ich ja auf 50 km/h runter gebremst, aber 1 Meter später soll ich dann plötzlich 30 km/h fahren? Wie soll das gehen, wenn man das als ortsfremder da nicht weiß?
Die Frage ist, welcher Abstand zwischen dem 30ger Schild und der festen Blitzanlage besteht und in welchem Bundesland du dich befindest. In Mecklenburg müssen es 100m sein (Autobahn 250m), in Bayern 200m.
Man muß seine Fahrweise anpassen schaffen und nicht vor dem 30ger Schild eine Vollbremsung hinlegen müssen. Im Link kannst du nachlesen was zutreffend war. http://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/
Ist der Mindestabstand nicht eingehalten worden, hat dein Anwalt sehr gute Karten.
Du musst das 30 er Schild nur rechtzeitig erkennen müssen.....
Ging ja nicht, da wie beschrieben, direkt nach einer Kurve und verdeckt durch das Ortseingangsschild
Hast du meinen Post gelesen? Man konnte das 30er Schild unmöglich sehen. Ich bin ja schließlich eigentlich ein umsichtiger, vorausschauender Fahrer.