Geblitzt in Holland mit einem Mietwagen
Ich bin angeblich in Holland 6 km/h zu schnell auf der Autobahn gewesen.
Der Bußgeldbetrag liegt unter € 70,-. (€ 41,-)
Eine Parkkralle oder Einzug des KfZ kommt bei erneuter Einreise nicht in Frage, da ich mit einem Mietwagen unterwegs war, der nicht auf meinen Namen sondern über eine Firma angemietet war.
Mir erscheint das Ignorieren in diesem Fall eine gute Wahl.
Gibt es Bedenkenträger die Gründe dagegen anführen können?
5 Antworten
Ignorieren wird nichts nützen, da die Mietwagenfirma Deine Adresse an die niederländische Polizei weitergibt. Du bekommst also das Knöllchen direkt nach Hause. Wenn Du das nicht bezahlst, wird der Fall der deutschen Polizei übergeben, die dann das Geld bei Dir eintreibt. Also zahle lieber gleich, bevor noch mehr Gebühren dazukommen.
mach dir keine gedanken..die mietwagenfirma wird zu gegebener zeit an dich / deinen AG herantreten.....................
Natürlich kann man heraus bekommen, wer gefahren ist. Oder wird das in eurer Firma nicht festgehalten?
dein kommi zeugt leider von wenig erfahrung,mao..........................
natürlich. wenn ich erfahrung hätte müsste ich ja nicht hier fragen.
dann solllest du dich mit derartigen kommis auch zurückhalten..
sehr hilfreich. das haben sie natürlich mit weiterleiten des bußgeldes bereits getan. allerdings könnte jeder der 200 mitarbeiter am steuer gesessen haben. mir geht es eher um erfahrungswerte ob die holländischen behörden bei beträgen unter € 70,- überhaupt tätig werden.
wer sarkasmus aussäht muss ihn auch einstecken können. > "mach dir keine gedanken..die mietwagenfirma wird zu gegebener zeit an dich / deinen AG herantreten...................." ausserdem wurde in meiner antwort die frage präzisiert. also weiss ich nicht womit ich mich zurückhalten sollte. aber lassen wir das. ich bin hier aufgeschlagen um antworten auf meine frage zu bekommen und nicht um mir sagen zu lassen wieviel erfahrung ich worin habe. danke auf jeden fall für den versuch hilfreich zu sein.
Für 41 € wird wahrscheinlich keine Fahndung ausgeschrieben.
Aber wieso zahlst du nicht einfach? Du bist zu schnell gefahren und erwischt worden. Dazu gibt es ja eine StVO
6km/h kommen schnell mal ohne Vorsatz zustande, besonders auf der Autobahn. Ich halte mich grundsätzlich an die StVO. Egal ob im In oder Ausland. Dem Schreiben liegen keinerlei Beweise bei. Weder Foto noch sonst was. Also einfach mal zahlen weil das jemand behauptet ...
Die Niederlande sind nicht Deutschland. Liess mal http://www.motor-talk.de/forum/post-aus-niederlande-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung-t3979181.html
Wenn es der Tatsache entspricht (Du warst zu dem Zeitpunkt an diesem Ort) und es sich nicht um eine gefakte Zahlungssufforderung handelt zahle. Andernfalls wirst Du erleben dürfen, dass die Gebührentabellen in Deutschland seeeehr human ausfallen.
Du wirst übrigens noch eine Rechnung von dem Autoverleiher mit einem Bearbeitungsentgelt bekommen.
Die Mietwagenfirma wir keine Lust haben, für Ihre Fehler zu zahlen !
sehr hilfreich. das haben sie natürlich mit weiterleiten des bußgeldes bereits getan. allerdings könnte jeder der 200 mitarbeiter am steuer gesessen haben. mir geht es eher um erfahrungswerte ob die holländischen behörden bei beträgen unter € 70,- überhaupt tätig werden.