Gebäude steht auf Ackerland - wer kann mir helfen?
Wie kann es rechtssicher sein, dass auf Ackerland ein Haus steht - ohne das es ein Bauernhaus ist. Ich weiß nicht ob es eine Baugenehmigung gibt, es wurden aber Eigentumswohnungen daraus gemacht. Die Grundsteuer wird auch mit B berechnet. Also ist alles anders als ich es mal gelernt hab. Habt ihr die Lösung?? Oder ist das ein Schwarzbau
2 Antworten
Solche Fälle sind gar nicht so selten; wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Errichtung nach damaligem Recht formal korrekt genehmigt und gebaut wurde, ändert eine spätere Rechtsänderung am rechtmäßigen Status diesbezüglich per se nichts (Bestandsschutz). Die eigentliche Frage wäre, ob die spätere Umwandlung in ETW genehmigt respektive offiziell beantragt wurde - und ob dies mit geltendem Recht konform ging. Wenn jeder Eigentümer einen separaten Grundsteuerbescheid erhält, wäre die Wahrscheinlichkeit dafür zumindest sehr hoch. Falls nicht, tja..
Die Gemeinde könnte eine Außenbereichssatzung erlassen haben oder zur nachträglichen Legalisierung, sollte keine Baugenehmigung vorliegen, noch erlassen.