Muss man die Grunderwerbssteuer DOPPELT bezahlen....?

2 Antworten

Irgendwie eingetragen?

Doppelt Grundsteuer ist unter Umständen möglich, wenn auch zwei voneinander unabhängige grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge stattgefunden haben mögen.

Auch wenn diese innerhalb eines vertrages stattfinden, es kommt rein formell nur auf die Anzahl der Erwerbsvorgänge darin an.

Es ist jetzt natürlich fraglich, was das "irgendwie eingetragen" heißt - also das genauer zu wissen wäre schon hilfreich.

Also wenn die beide jeweils ihren Teil an Dich verkaufen, dann nicht.

Wenn diese jedoch jeweils 50% eingetragen sind, dann zunächst je nach Vertragsgestaltung beide erste einmal das Grundstück in eine gemeinsame GdBR übertragen und das dann verkauft wird, wären das Übertragen in die GdBR und dann der Erwerb zwei grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge, es fallen dann doppelt Steuern an.

Deine Freundin sollte jedoch hierbei alle Unterlagen nehmen und zu einem Steuerberater gehen. Der schließt sich dann kurz mit dem Notar und kann danach genau sagen, was da genau wie gelaufen ist und warum da doppelt Grunderwerbssteuer anfallen soll oder ob das zu Unrecht geschieht - es könnte ja auch einfach ein Versehen sein, passiert mitunter - oder aber eine Fehlbeurteilung durch das Finanzamt.

Aber grundsätzlich ist es schon möglich, dass doppelt Grunderwerbssteuern anfallen.

Auch haftungsrechtlich ist das durchaus interessant, wenn nämlich ohne Not hierbei eine Doppelbesteuerung ausgelöst wurde, wer trägt die Schuld daran, hätte es vermieden werden können durch eine andere Regelung oder ging das gar nicht anders, wurde jedoch verschwiegen, und wenn ja, fahrlässig (hat keiner so recht gewusst und konnte auch nicht, so gut kannte man sich gar nicht aus), grob fahrlässig (man musste es erkennen, da Fachwissen vorrausgesetzt werden können muß - oder es wurde "nur" vergessen), oder mit Vorsatz (weil man froh war, einen Käufer zu finden und den nicht verprellen wollte) - denn je nach dem könnte man den anfallenden Betrag auch von jemandem einfordern, welcher hierbei haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte.

Denkbar wäre auch ein Versuch, Deine Freundin übers Ohr zu hauen mit einem Brief, welcher gleich aufgemacht ist wie einer vom Finanzamt, aber das Konto ist eben ein anderes.

Das klärt der Steuerberater für Dich, der hat das gelernt, studiert, der ist dafür da, geht hin.

Worf7873 
Beitragsersteller
 11.08.2011, 21:27

hat sich alles schon erledigt. ist ein fehler vom finanzamt gewesen. trotzdem danke für die antworten

doolboy  10.08.2011, 08:09

Wo ist der Steuerbescheid?

Der Käufer erhält vom Finanzamt einen Steuerbescheid über die Grunderwerbssteuer!!

Den sollte die Freundin mal lesen.

Oder hat sie an jemanden gezahlt, ohne (!!!) dass ihr der Bescheid vom Finanzamt vorlag??????????

Da passt was nichht. Steuerpflichtig ist der Erwerb der Immobilie. Steuerschuldner ist der Käufer. Auslöser der Steuerschuld ist das Rechtsgeschäft der Übertragung des Grundstücks. Diese Übertragung hat nur einmal stattgefunden, als Verkäufer sollten die gemeinschaftlichen Vorbesitzer aufgetreten sein. Also gibt es nur einen Übertragungsvorgang und nur einmalig dieEntstehung der Steuerschuld.

Es sei denn, sie hat zwei Hälften in zwei getrennten Rechtsgeschäften erworben. Dann wäre die Kaufsumme aber jeweils nur die Hälfte von XXX

Ruf am besten bei der auf dem Mahnbescheid (Warum überhaupt Mahnung, wenn es vorher keinen Steuerbescheid gab?) angegebenen Nummer an und frag mal nach.

Oder Du hast einen Betrugsversuch vor Dir und der Brief kommt gar nichht vom Amt :-)

hoewa14  09.08.2011, 20:28

Konkret dem Ratschlag würde und sollte man folgen wollen.

doolboy  10.08.2011, 08:05
@hoewa14

Der Meinung schliesse ich mich an.

Depart33  10.08.2011, 19:08
@doolboy

Mahnung? Also du hast einen Bescheid beglichen und nun ne Mahnung zu einer 2.ten? Für mich sieht es danach aus, dass Ihr bezahlt habt, aber vlt einen Fehler im verwendungszweck habt. Das Finanzamt das Geld irgendwo auf ein freies Buchungskonto lagert und ihr deshalb eine Mahnung bekommt. Anrufen ist immer schlecht. Persönlich hingehen (zum Finanzamt). Man will es kaum glauben - aber die beraten und erklären auch!