Gearbeitet ohne Arbeitsvertrag und gekündigt - bekomme ich mein Geld?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hättest Du den Arbeitsvertrag mitnehmen können um ihn genau zu lesen und zu prüfen oder hättest Du ihn in der Filiale sofort unterschreiben sollen?

Wenn letzteres der Fall ist, hätte ich auch nicht unterschrieben. Der AN hat das Recht, sich die Vertragsbedingungen in Ruhe durchzulesen und ggf. Rückfragen zu stellen wenn er etwas nicht versteht.

Was die Aussage des Filialleiters betriff, er brauche Dich nicht mehr, hat das keine rechtliche Auswirkung auf Deinen Arbeitsplatz. Du hast jetzt schon wochenlang gearbeitet und somit ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Probezeitvereinbarung entstanden.

Der AG muss Dir jetzt schriftlich mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB oder nach einem geltenden Tarifvertrag kündigen.

Du bietest Deine Arbeitskraft an und wenn der AG Dich nicht arbeiten lässt, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen, als hättest Du gearbeitet.

Selbstverständlich muss der AG Deine bisher geleisteten Stunden bezahlen. Er muss Dich, wenn er in Annahmeverzug ist, auch bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist bezahlen wenn er Dich bis dort nicht beschäftigt. Zuerst muss er aber einmal schriftlich kündigen.


houseofdeath 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 18:10

Danke ! Ich habe dein Text schon letztens gelesen aber bin nicht dazu gekommen Danke zu sagen für so viel Mühe! Sehr nett von dir :) 

Hexle2  20.08.2015, 19:01
@houseofdeath

Es freut mich, wenn ich Dir helfen konnte und Danke fürs Sternchen.

du hast dort nicht ohne arbeitsvertrag gearbeitet. er wurde nur nicht schriftlich gemacht. das ändert nichts an der gültigkeit. wenn da nichts vereinbart wurde gelten die gesetzlichen regelungen für arbeitsverträge

Formalrechtlich ist es so dass, wenn jemend mehr als 3 Tage beschäftigt wird, automatisch ein Arbeitsvertrag zustande kommt! Ergo: In deinem Fall ist somit eine ordentliche Kündigung in schriftlicher Form notwendig. Gehe einfach wieder dort hin und arbeite. Ansonsten kann ich dir die Rechtsabteilung einer Gewerkschaft oder einen Gang zum Arbeitsamt empfehlen und den Fall dort schildern! Es sei denn, du hast ne Rechtsschutzversicherung, dann ab zum Anwalt.

Familiengerd  23.07.2015, 12:26

Formalrechtlich ist es so dass, wenn jemend mehr als 3 Tage beschäftigt wird, automatisch ein Arbeitsvertrag zustande kommt!

Wie kommst Du denn auf diese Behauptung, dass man "mehr als 3 Tage beschäftigt" sein müsse?!?!

Eine solche "formalrechtliche" Regelung gibt es nicht!

wikinger66  24.07.2015, 13:23
@Familiengerd

Das ist ganz einfgach "Arbeitsrecht"! Lernt man schon in der Grundschulung einer gewerkschaft oder Betriebs- oder Personalrat!

Familiengerd  24.07.2015, 14:26
@wikinger66

Das ist ganz einfach "Arbeitsrecht"!

Das ist nicht "ganz einfach 'Arbeitsrecht'", das ist Unsinn!

Ich wiederhole, worauf Du bisher nicht reagiert hast: Eine solche Bestimmung "mehr als 3 Tage beschäftigt" gibt es nicht - egal was Du mir hier von "Lernt man schon in der Grundschulung einer Gewerkschaft oder Betriebs- oder Personalrat!" erzählen willst!

Wenn es sie gibt: dann nenn sie mir und sag doch mal, was genau Du denn gelernt (oder vielleicht einfach nur falsch verstanden) haben willst!

Im Übrigen verstehe ich genug vom Arbeitsrecht, um Dir das hier so sagen zu können!

wikinger66  25.07.2015, 09:39
@Familiengerd

Ein ganz schlauer fühlt sich auf den Schlips getreten! Oha! Steck dir deine Meinung sonst wo hin!

wikinger66  25.07.2015, 09:55
@Familiengerd

"das Arbeitsverhältnis beginnt spätestens mit Arbeitsaufnahme und gleichzeitiger Duldung durch den Arbeitgeber" Das sagt doch alles!!

Familiengerd  25.07.2015, 11:26
@wikinger66

Bist Du so ... oder tust Du nur so?!?!

Genau: "mit Arbeitsaufnahme und gleichzeitiger Duldung durch den Arbeitgeber"!

Und wo ist da die Rede von den von Dir behaupteten "mehr als 3 Tagen" - um die es doch die ganze Zeit geht?!?!

Das Zitat von Dir ist doch das genau Gegenteil!!!

Ein ganz schlauer fühlt sich auf den Schlips getreten! Oha! Steck dir deine Meinung sonst wo hin!

Fällt Uns nichts mehr ein? So reagiert einer, der jetzt nur noch "kleine Brötchen backen" kann! :-)

Der Filialleiter ist nicht verpflichtet mit dir den Vertrag "durchzugehen". Er kann ihn dir auch enfach aushändigen und unterschrieben zurückerbitten. Durchgehen, sprich lesen, kannst du ihn alleine. Soviel dazu.

Dein Geld wirst du bekommen, da du einen mündlichen Abeitsvertrag hattest, der ist auch gültig. Und daß du gearbeitet hast, ist ja nachweisbar.

geleistete arbeit muss bezahlt werden!!!!  

stellt sich nur die frage, ob der aufwand es wert ist, nötigenfalls darauf zu klagen!

ich würd ne detailierte stundenaufstellung mit excel machen (mit datum usw.) und schon mal nen schrieb zurecht machen, in dem du deinen lohn einforderst. und dann zwei wochen warten.