GbR ohne Gewinn - Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Hallo, ich überlege, ob ich eine Steuererklärung machen muss. Ich habe eine GbR gegründet und 2021 nur Verlust gemacht. Da ich also kein Gewinn erzielt habe, muss ich dann eine Steuererklärung machen.
Geld habe ich ganz normal als angestellter verdient und Lohnsteuer gezahlt, diesbezüglich müsste ich keine machen.
Ich weiß, dass es Sinn ergeben würde, da ich den Verlust angeben könnte, aber ich möchte wissen ob ich muss.
7 Antworten
Übt diese gbr einen Gewerbebetrieb aus? Wurde das dem Finanzamt angemeldet? Handelt die personengesellschaft also insbesondere mit gewinnerziehlungsabsicht? Dann ist für die GbR eine Feststellungserklärung inkl Gewinnermittlung sowieso eine umsatzsteuererklärung abzugeben. Im grunde auch eine Gewerbesteuererklärung.
Der Verlust der gbr /personengesellschaft wird dann bei euch in der Einkommensteuer Erklärung mit berücksichtigt. Übernehmt den anteilig. Der wird dann kt den übrige Einkünften verrechnet.
Wenn das ganze nur als "Hobby" geplant ist, also nie Gewinne erwirtschaftet werden sollen liegt kein Gewebe vor. Aber voraussichtlich ein Unternehmen. Dafür reicht die nachhaltige einnahmeerzielungsabsicht. Dann müsste für die gbr nur eine umsatzsteuererklärung abgegeben werden und ihr bräuchten auch nichts in eurer Einkommensteuer Erklärung übernehmen,
Details solltet ihr mit einem Steuerberater klären
Verlust oder Gewinn komplett egal, gesetzlich bist du dazu verpflichtet.
Es zu verweigern und der Verdacht der Steuerhinterziehung kommt auf, was sich das Finanzamt ganz sicher nicht gefallen lässt. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und Verurteilte darf man als Verbrecher bezeichnen.
Auch, eigentlich besonders dann, wenn ein Gewerbebetrieb Verluste macht, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung.
Sollte es dauerhaft zu Verlusten kommen, so kann es passieren das das FA die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellt und in letzter Konsequenz feststellt das keine vorliegt und die Verluste werden nicht mehr anerkannt und dies kann auch rückwirkende Jahre betreffen.
Ja, mußt Du sogar!
Auch, um dann 0 Gewinn auszuweisen und 0 Steuern zu zahlen!
Woher soll das Finanzamt denn wissen, dass du KEINEN Gewinn gemacht hast, wenn du keine Erklärung abgibst? Außerdem kannst du einen VERLUST, ins nächste Jahr vortragen.