Gartenland als bebaubares Land kaufen
Wir wollen ein Nachbargrundstück kaufen, das nach unseren Infos beim Katasteramt als Gartenland registriert ist. Vom örtlichen Bauamt wurde uns gesagt, dass es möglich ist, dieses Land zu bebauen. Nun liegt uns der Entwurf des Kaufvertrages vor. Uns gefällt nicht, dass wir demnach Gartenland kaufen, aber den Preis für ortsübliches Bauland bezahlen sollen. Der Makler sagt uns, dass die Verträge gleich fertig sind und dort nicht Bauland oder ähnliches stehen kann. Das Land wäre bebaubar nach §34. Der Verkäufer lässt nicht mit sich reden, will nicht mit dem Preis runtergehen. Wir sind jetzt skeptisch, ob wir einen Fehler machen und viel zu viel bezahlen. Sollte man sich beim Kaufpreis nun am Garten- oder am Baulandpreis orientieren? Können wir auf einer anderen Bezeichnung bestehen?
6 Antworten
Wenn Ihr den höheren Preis für Bauland zahlen sollt, würde ich darauf bestehen, dass der Verkäufer vorher nicht nur die Nutzungsänderung beantragt und durchführen lässt, sondern auch die Kosten hierfür übernimmt. Denn einerseits kann Euch hier viel versprochen werden, ein Risiko besteht ja immer, wenn hinterher nicht genehmigt wird. Andererseits ist die Durchführung einer Nutzungsänderung auch mit Kosten verbunden, die Ihr dann noch zu den höheren Kosten des Grundstückes selbst tragen müsstet.
Habt Ihr das schriftlich, dass eine Umnutzung möglich ist? Sonst zahlt Ihr nachher doch noch Baulandpreis für Garten.
Ich kenns teils so, dass ein Passus in den Vertrag kommt a la, Rücktritt vom Kauf möglich,w nn nicht..xyz.
So was muss aber unbedingt ein Anwalt machen, falls die Formulierung falsch ist o.ä., dann ist der Passus ungültig.
Das Problem ist, dass wir dirkt daneben wohnen und erst mal nur unser Grundstück damit vergrößern wollen. Ob und wie wir da bauen wollen ist noch nicht so klar. Wir wollen aber auch nicht, dass uns ein Fremder ein Haus vor die Tür setzt. Nun fühlen wir uns eben wie oben beschrieben über den Tisch gezogen. Das Grundstück steht schon seit einem Jahr zu Verkauf und er hat keinen Käufer gefunden, obwohl Bauland hier im Ort gefragt ist.
Absolut! Ich würde nur einen Vorvertrag machen der diesen Passus beinhaltet. Dann die mögliche Bebauung mit dem Amt klären. ansonsten werdet ihr über " den Tisch gezogen " preislich.
Da sollte der Bebauungsplan deiner Gemeinde aushelfen. Kannst du einsehen. Ansonsten ist das einfach nur Gartenland und der Preis wäre völlig überzogen. Möglich, dass du da nur eine Gartenhütte stellen darfst!
Wenn ich das Gefühl oder den Eindruck hätte beim Kauf beschissen zu werden würde ich vom Kauf Abstand nehmen.