Fernseher in der Garantiezeit zurückgeben wenn er mir nicht mehr gefällt?
Hallo alle zusammen,
Ich hab mir vor ein paar Monaten ein Fernseher gekauft, kann ich den jetzt in der Garantiezeit wieder zurückgeben wenn er meinen Ansprüche nicht entspricht??
Danke schon mal im voraus Für die antworten. ;D
9 Antworten
Es gibt eine Zeit lang Rückgaberecht bei Händlern. Oft sind das 2 Wochen. Nach dieser Zeit kann man die Ware nicht mehr zurückgeben.
Wenn man Ware 2 Jahre lang zurückgeben könnte, was für ein Chaos wäre das denn? Der Handel würde doch zusammenbrechen.
Es gibt bei in Geschäften gekauften Artikeln gar kein Rückgaberecht,nur bei Onlinekäufen gibt es ein 14 tägiges Rückgaberecht!
Ein Grund ist das auf keinen Fall und wenn der Verkäufer es doch tut..muß er schon mehr als kulant sein!! Fordern kannst du es nicht!!
Nur, wenn er defekt ist und nach dreimaliger Reparatur nicht funktionsfähig ist...!
Ist, was ich meinte...
Im Einzelhandel gibt es kein Rückgaberecht., Anders wenn du ihn im Internet gekauft hast. Dann hättest du ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Mit der Garantiezeit hat das absolut nichts zu tun. Zumal du ihn ja wegen Nichtgefallens zurückgeben willst.
Ich hab mir vor ein paar Monaten ein Fernseher gekauft, kann ich den jetzt in der Garantiezeit wieder zurückgeben wenn er meinen Ansprüche nicht entspricht??
Hier muss ich ein bisschen Nachhilfe im Zivilrecht geben, Schwerpunkt Verträge!
Es gibt 3 zu unterscheidende Dinge, die du irgendwie alle durcheinander wirfst.
- Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b ff, 355, 356 BGB). Dieses beträgt 14 Tage nach Erhalt der Ware und erfolgter Belehrung. Bei Ladenkäufen gilt dies nicht.
- Die Sachmängelhaftung (§§ 433 ff BGB). Diese wird auch Gewährleistung genannt. Ein Händler musst gewährleisten, dass ein von ihm verkauftes Gerät frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate ab Kauf. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler, dann beim Käufer. Der Händler kann bei einiger Mängelanzeige zwei mal versuchen nachzubessern (Reparatur, Austausch des Gerätes), bevor der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld erstattet verlangen kann.
- Die Garantie des Herstellers. Diese ist KEIN Rechtsanspruch. Der Hersteller entscheidet über Länge, Umfang und Bedingungen dieser und wenn du hier Ansprüche geltend machen willst, bleibt dir nur ein Blick in die Garantiebestimmungen des Herstellers. Nicht-Gefallen wird aber in den seltensten Fällen ausreichen, fürchte ich.
Von Defekt und vergeblichen Reparaturversuchen steht da nichts. Er möchte ihn zurückgeben, weil ihm nach ein paar Monaten plötzlich eingefallen ist, dass ihm der Fernseher doch nicht gefällt.