Garantie auf sofa?

4 Antworten

Party... bisschen genauer. Wurde etwas getan, was man üblicherweise nicht mit einem Sofa macht, oder ist das Sofa einfach nur gekracht, weil sich jemand draufgesetzt hat?

kated87 
Beitragsersteller
 24.10.2016, 10:42

Es waren drei Leute drauf. Kein herumspringen etc

Mojoi  24.10.2016, 10:44
@kated87

Da würde ich dann mal auf Sachmängelhaftung machen und damit zum Verkäufer gehen. Kann durchaus sein, dass da fehlerhafte Latten drin waren, die dann bei dem Gewicht nachgegeben haben.

Vom Zeitraum her bist du noch so gerade eben in der Beweislastumkehr. Das heißt, der Verkäufer muss dir zeigen, dass da ordentliche, fehlerfreie Latten verbaut waren (was im Umkehrschluss bedeutet, dass da nicht nur drei Leute draufsaßen, sondern vierzehn Jugendliche darauf rumgesprungen sind).

"party" klingt nicht nach gemütlichem/normalen sitzen auf dem teil, sondern eher nach "trampolin". da ist nichts mit gewährleistung.

nur wenn das teil wirklich fast von alleine zusammenbricht, also rahmen oder tragende teile nicht dem normalen gebrauch angepaßt waren, kannst du die gewährleistung geltend machen. aber beweise das mal!

Geh zu deinem Händler und reklamiere das Sofa. Ich würde aber nicht von "Party" sprechen, sondern von einer normalen Beanspruchung durch Besuch, den du bekommen hast. Wozu ist denn ein Sofa da? Zum Sitzen. Und wenn es dabei Mängel aufweist, dann müssen diese behoben werden. Im Internet habe ich folgendes hierzu gefunden:"Rechtlich muss der Händler zwei Jahre lang für Fehler haften, die das Produkt von Anfang an hatte. Entscheidend ist dabei der Tag der Übergabe der Ware an den Kunden: Tritt in den ersten sechs Monaten danach ein Mangel auf, kann der Kunde auf sein Recht auf Gewährleistung pochen, ohne explizit nachzuweisen, wann und warum der Schaden entstand. Danach ändert sich die Beweislast: Fortan muss der Kunde nachweisen können, dass der Fehler von Anfang an bestand. Weil das oft schwer möglich ist, endet laut vzbv de facto die Sachmängelhaftung oft nach einem halben Jahr."

Eigenverschulden...keine Mängelhaftung..somit eher nicht