Garagentor 11J alt. Nun zerstört. Sachverständige sagt es gibt nur Zeitwert! Ist das Rechtens?
Fremdfahrzeug rollt wegen vergesser Hanbremse und Gang einlegen in mein Garagentor und zerstört dieses einschließlich Mauer. Es ist ein Haftpflichtschaden und die Sachverständige von der Versicherung sagt das es für das Garagentor nur Zeitwert geben würde und somit ca. 150€ abgezogen werden, genau wie es bei Fahrzeugen gehandhabt wird. Jetzt habe ich den den Ärger, also viel Zeitaufwand. Muß mir eine Firma suchen die mir das neue Garagentor einbauen tut und habe noch einbuse weil mir das Geld für ein neues Garagentor nicht voll bezahlt wird.
3 Antworten
Auch bei einem Unfall mit einem 11 jahre alten Auto bekommst kein Neues! Ist die Kiste wirtschaftlicher Totalschaden, bekommst auch nur den zeitwert ersetzt. Bei einem Unfall hat man auch als Unschuldiger Einbußen.
DANKE! Trotzdem ist es schade das man als geschädigter auch Einbuße hat. Von den Rennereien zur Wiederherstellung in den Urzustand mal ganz abgesehen.
ja das ist bei haftpflicht so nur zeitwert
DANKE! Trotzdem ist es schade das man als geschädigter auch Einbuße hat. Von den Rennereien zur Wiederherstellung in den Urzustand mal ganz abgesehen.
Hallo sanny6,
da es sich in Ihrem Fall nicht um eine allgemeine Frage zur privaten Haftpflichtversicherung, sondern um einen konkreten Schadenfall handelt, kann ich die Frage aus rechtlichen Gründen leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt