Garage vermieten. Muss ich Steuern zahlen?

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Die EInkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Sind Einkünfte aus Vermeitung und Verpachtung. Berechnung: Einnahmen abzüglich Werbungskosten.

Da eine Garage KEIN Wohnraum ist und die Garage auch nicht i. Zusammenhang mit einer Wohnung/Wohnhaus vermietet wird, unterliegt die Vermietung einer Garage grundsätzlich auch der Umsatzsteuer. Hast Du keine anderen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, kein Problem insoweit. Hast Du aber weitere Einnahmen, die der Umsatzsteuer unterliegen, musst Du das prüfen und ggfalls die Garagenvermietung bei Deinen anderen Umsätzen mit angeben (incl Ust abführen). Die Umsatzsteuerpflicht für Stellplätze/Garagen ist den meisten Leuten nicht bewusst!

EnnoBecker  05.11.2010, 17:01

Beste Antwort hier. Sogar die Umsatzsteuer ist angesprochen. Dickes DH!

Darfst sie vermieten an wen Du willst, aber bei der Steuerklärung die Einnahme auch angeben als Gewinn. FiA fragen. Würde im MV aber Bastlerarbeiten und gewerbliche Nutzung sowie Nutzung als Abstellraum ausschliessen. Gibt nur Ärger.

Garage vermieten fällt unter Gewerbe...zumindest Kleingewerbe. Klar musst du die Einnahme versteuern und einen ordentlichen Garagenmietvertrag machen. Gehe davon aus, dass du die Garage gekauft hast und nicht gemietet.

Furino  10.09.2016, 19:27

Ich wundere mich immer wieder, wie man völlig daneben solchen Unsinn schreiben kann. Kann jeder Bildungsnotstandleidende einfach aus dem Bauch.

Nochmals zur Klarstellung:

Die Vermietung Ihrer Garage können Sie an Jeden vornehmen. Die Einnahmen daraus tragen Sie in der Steuererklärung im Teil "Vermietung und Verpachtung" ein. Die Ausgaben natürlich ebenso.

miriwo  04.11.2010, 15:02

Falsch! Sind Einkunftsarten aus Vermietung und verpachtung! 6 setzen!

guterwolf  04.11.2010, 19:49
@miriwo

bist du nebenbei noch Lehrer oder immer so unfreundlich?

EnnoBecker  05.11.2010, 17:00
@guterwolf

GW, bleib bei der Sache!
.
Die Vermietung EINER Garage fällt unter 21, nicht unter 15.
.
Was aber zu beachten ist, ist die Umsatzsteuer. Denn Garagenmieten fallen nicht unter § 4 Nr. 12 Bu a).

guterwolf  06.11.2010, 15:17
@EnnoBecker

sachlich ist dein Kommentar ja nun auch gerade nicht...

EnnoBecker  06.11.2010, 15:45
@guterwolf

Und diese Ansicht begründest du wie?

guterwolf  07.11.2010, 11:20
@EnnoBecker

"Setzen 6" ist für mich ein unsachlicher Kommentar.

EnnoBecker  07.11.2010, 11:40
@guterwolf

Und wo hätte ich das geschrieben? Oder ist es bei dir ausreichend, dass "miriwo" das geschrieben hat, damit mein Kommentar "nun gerade nicht sachlich" ist?
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Abgesehen davon hat "miriwo" auch geschrieben, dass es eine andere Einkunftsart ist. Das ist sachlich.

Die Einnahmen werden mit den Ausgaben und den Abschreibungen verrechnet. Danach entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Anlage für die Steuer. Im Netz kannst Du einen Standartmietvertrag nehmen und eben statt Wohnraum die Garage eintragen. Ob 80 € i. O. sind kann ich nicht beurteilen, da ich die Region nicht kenne. Bei uns gäbe es dafür 2 Garagen :)

Vergessen Sie den Steueraspekt! Sie geben brav die Einnahmen beim Finanzamt an und fertig! Holen Sie sich im Schreibwarengeschäft einen Garagenmietvertrag. Setzen Sie die Miete ein, die Sie maximal erzielen können! Bei der Kündigungsfrist empfehle ich Ihnen eine 3-monatige Frist zum Quartalsende.

Raimund1  04.11.2010, 20:40

und was ist mit den Ausgaben ? die sin steuerlich auch zu berücksichtigen