Gang der Gesetzgebung

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Einem Gesetz geht in Deutschland zunächst eine Gesetzesinitiative voraus. Diese kann auf zwei Arten erfolgen: Initiiert die Bundesregierung ein Gesetz, so muss der Bundesrat zunächst dazu Stellung nehmen. Umgekehrt muss auch die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative des Bundesrats Stellung nehmen. Ist dies erfolgt, so wird die Initiative an den Bundestag weitergeleitet. Eine zweite Möglichkeit ist die Initiative direkt aus den Reihen des Bundestags, wofür mindestens 5% der Abgeordneten oder eine Fraktion notwendig ist.

Das ausgefertigte Gesetz wird dann zunächst dem Bundestagspräsident zugeleitet, der das Gesetz an alle Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrats und des Deutschen Bundestags weiterleitet.

Anschließend kommt es zu drei Lesungen im Bundestag. 1. In der ersten Lesung werden - vereinfacht gesagt - erste Diskussionen geführt und Zuständigkeiten verteilt, welche Ausschüsse sich mit dem Gesetz beschäftigen. Diese Empfehlungen nimmt der Ältestenrat vor. 2. In der zweiten Lesung können einzelne Abgeordnete Änderungswünsche beantragen, die dann im Plenum besprochen werden. In der Regel beraten aber die ganzen Fraktionen zuvor in ihren Fraktionssitzungen über das Gesetz. 3. In der dritten Lesung kommt es dann nach erneuter Aussprache zur Abstimmung, sofern keine weiteren Änderungswünsche vorliegen. Diese dürfen dann aber nur noch fraktionsweise gestellt werden und nicht mehr von einzelnen Abgeordneten.

Die Gesetze gehen nach der Abstimmung im Bundestag dann an den Bundesrat. Dieser kann allerdings keine Änderungen beantragen, bei Einsprüchen aber den Vermittlungsausschuss einberufen. Handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, kann der Bundestag - nach erneuter Abstimmung - ein Gesetz auch dann in Kraft treten lassen, wenn der Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung kommt.

Eine zwingende Zustimmung des Bundesrates ist nur bei den Zustimmungsgesetzen notwendig. Das sind vor allem Gesetze, die die Finanzen und die Verwaltung der Länder betreffen. Zustimmungsbedürftig sind auch Verfassungsänderungen im Sinne des Art. 79 GG.

Im letzten Schritt müssen noch Unterschriften erfolgen. Und zwar einmal vom Bundeskanzler und vom zuständigen Minister. Bei Gesetzen, die die Finanzen betreffen, wäre das also der Bundesminister der Finanzen. Als letzte Instanz erhält der Bundespräsident das Gesetz. Stellt dieser eine Unvereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung fest, so kann er die Gegenzeichnung verweigern und das Gesetz z. B. dem Bundesverfassungsgericht vorlegen oder es selbst als verfassungswidrig erachten und zurückweisen.

Ist all das erledigt, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt entweder an dem im Gesetz genannten Tag in Kraft oder zwei Wochen nach Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts.

brixiigirl 
Beitragsersteller
 25.04.2012, 20:08

Vielen, vielen Dank !

Hat mir sehr gut weitergeholfen ;-)

Whre0815  27.04.2012, 17:43
@brixiigirl

Gerne, danke für den Stern ;)

Ein Gesetz entsteht folgendermaßen: Es gibt einen Vorschlag von Mitgliedern des Bundestags oder Bundesrats. Der Gesetzesentwurf wandert dann in den Bundestag, wo in einer ersten Lesung geklärt wird, um was es in dem Gesetzesentwurf geht z.b. um die Umwelt. Dann wird ein Ausschuss mit Experten bestimmt, die sich auf den Gesetzesentwurf spezialisieren und bearbeiten. In einer 2. Lesung wird die Meinung der Experten im kompletten Bundestag diskutiert. Es kommt zu einer Abstimmung für oder gegen das Gesetz. Es können auch kleine Änderungen vorgenommen werden. Wenn das Gesetz im Bundestag abgelehnt wurde, kommt es zu einer 3. Lesung usw... Wenn im Bundestag für das Gesetz gestimmt wurde kommt der Entwurf zum Bundesrat, der meistens seine Zustimmung geben muss, ohne Änderungen vornehmen zu dürfen. Bei einer Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat muss der Bundeskanzler und der zuständige Minister (z.b. Umweltminister) den Gesetzesentwurf unterschreiben. Zuletzt überprüft der Bundespräsident den Entwurf und macht es dann zu einem gültigem Gesetz. Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht das Gesetz rückgängig machen, wenn ein Grundgesetz dadurch verletzt wird.

Eine Erklärung des Gesetzgebungsverfahrens mit Schaubildern und einer Animation findest Du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

Gesetz wird formuliert, kommt in den Bundestag zur Abstimmung, fertig.

brixiigirl 
Beitragsersteller
 25.04.2012, 18:53

Und wie geht des mit diesen Zustimmungsgesetzen?