Gabelstapler Schlüssel nicht abgezogen, unbefugte verursacht Schaden Versicherung?
Bei und in einem Betrieb hat ein Mitarbeiter übers Wochenende nicht den gabelstapler Schlüssel abgezogen und verwahrt, eine Reinigungskraft die keinen staplerschein hat, hat am Wochenende den stapler entdeckt und ist damit umgekippt, die Versicherung fordert von der Reinigungskraft Schadensersatz.
Hat da irgendjemand eine Ahnung wie die Versicherungslage ist in diesem Fall?
3 Antworten
Der Schaden muss der Schadensverursacher zahlen und dies müsste die Reinigungskraft sein, den sie hat ohne Auftrag und unerlaubt den Gabelstapler umgeworfen.
Zielt deine Frage dahingehend, ob es eine Versicherungssparte gäbe, die die Kosten der Reparatur übernimmt, die die Reinigungskraft verursacht hat?
Dann muss ich dich enttäuschen. Die Person muss es aus eigener Tasche bezahlen.
Hinweis zur Maschinenbruchversicherung: Zitat aus den ABMG 2011: "Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen müssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen."
Das steckenlassen des Schlüssels ist in meinen Augen grob fahrlässig.
Welche Versicherung ist "die Versicherung"? Maschinenversicherung? Ist die Reinigungskraft von ner Fremdfirma oder gehört die zu dem Unternehmen, dem der Stapler gehört?