Wo kann man sich eigentlich mal über eine Ampelschaltung beschweren?

4 Antworten

Mann kann sich über die Grünschaltung einer Ampel wohl ´beschweren jedoch man hat keinen Erfolg, und das ist so gewollt.

Die Verkehrsrechner werden wie folgt Programmiert, Wenn die Ampel grünes Licht zeigt soll der Fußgänger pro Sek. 1,2 mtr. gehen können, wenn dann Rot wird ist der Autofahrer in der Pflicht. Er muss sein Auto jederzeit ...

Geholfen?

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Deine Sorge ist verständlich, aber wahrscheinlich unbegründet.

Ampelschaltungen für Fußgänger sind normalerweise ausreichend sicher berechnet, habe ich zumindest neulich mal in irgendeiner Doku zum Thema gehört:

Wenn man in dem Augenblick die Straße betritt, in dem es "Rot" wird, und man dann mit 1,2 m/s (4,32 km/h, ganz normale Fußgängergeschwindigkeit) weitergeht, kommt man noch auf der anderen Seite an, bevor die Autos "Grün" bekommen.

Diese lange, frühe Rotphase von Fußgängerampeln ersetzt im Grunde die Gelbphase von Autoampeln

Bei der Straßenbehörde die für diese Straße zuständig ist. (Ortsstraße, Landesstraße, Bundesstraße)

LuziCapaci 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 13:08

Ordnungsamt ist also falsch?

Üblicherweise das Ordnungsamt. Oder wende Dich mal an die ortsgebundene Presse, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich etwas ändert, höher.