für erschlossenes grundstück 13.000€ erschliessungskosten zahlen?

3 Antworten

So wie du es schilderst, ist das schon recht ungelenk  und bürgerunfreundlich von der Entwässerungsbehörde. Hat die Stadt den Bau nicht angekündigt? Wenn nicht, kann ich mir das kaum vorstellen...

Aber aufpassen: "Erschließung" ist nicht gleich "Erschließung". Manche verstehen unter "erschlossen", dass prinzipiell eine öffentliche Kanalisation in der Nähe des Grundstücks vorhanden ist, manche wiederum verstehen darunter, dass bereits die "Hausanschlussleitung" bis aufs Grundstück verlegt wurde.

Wichtig: Schau mal in die Abwassersatzung deiner Gemeinde, dort ist das mit der Erschließung geregelt. Bei uns steht z.B. drin, dass die Hausanschlussleitungen vollständig im privaten Eigentum sind, d.h. vom Grundstück bis zum Anschlusspunkt am öffentlichen Rohr (auch wenn dafür ein paar Meter öffentliches Gelände durchquert werden muss). Wer sich bei uns also ein Grundstück kauft, das zwar an einem öffentlichen Kanal liegt aber noch nicht mit einer Hausanschlussleitung versehen ist, muss diese Anschlussleitung selber bauen, wobei man locker mit einigen 1000€ dabei ist. Dabei entscheidet die Stadt, wo der Anschluss an das öffentliche Rohr zu erfolgen hat.

So wie du es schilderst, müsste wohl in eurer Abwassersatzung stehen, dass alleine die Stadt die Anschlussleitungen baut. Wenn das der Fall ist, hast du leider keine Chance. Die Abwassersatzung würde dann grundsätzlich immer gelten. "Davon nichts gewusst haben" zählt in diesem Fall nicht.

Weiterhin musst du dir die Kosten nochmal anschauen. Zum einen gibt es im Abwasserrecht in der Regel einen "Erschließungsbeitrag" oder "Kanalbeitrag". Dieser wird fällig, wenn die Stadt zum ersten mal einen öffentlichen Kanal in Reichweite des Grundstücks errichtet und bemisst sich anhand der Grundstücksgröße und an der zulässigen Nutzfläche der Gebäude. Zum anderen sind es reine Baukosten, die z.B. für den Bau deiner "Hausanschlussleitung" fällig werden.

Also schau mal nach, um was für Kosten es sich handelt und was in der Abwassersatzung steht (diese müsste im Internet frei verfügbar sein). Dann kannst du dich ja nochmal melden. Gerne kannst du mir auch einen Lageplan des Gebäudes und den Kanalleitungen schicken, wenn du möchtest :-)

Haus2015 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 20:41

Danke für die Antwort.
Ja ich habe im Nachhinein geschaut und in der Satzung steht natürlich der Kostensatz drin, den die Stadt auch berechnet hat.
Trotzdem haben die ihre Arbeit nicht angekündigt sodass es zu einem Baustopp kommen musste, und die Pflastersteine liegen immer noch auf dem grundstück.
Naja irgendwie scheint die Sache bzw die Rechnung ausweglos zu sein , den es gibt ja nur den Klageweg!  

moreblack  24.02.2016, 08:01
@Haus2015

Um was handelt es sich jetzt bei dem, was du in der Satzung gelesen hast? Um die Baukosten oder um den Erschließungsbeitrag?

Wenn es sich um den Erschließungsbeitrag handelt, hat das im Prinzip mit dem Bau des öffentlichen Kanals nur indirekt etwas zu tun.

Ich kenne natürlich die Vertragsgestaltung nicht. Hilfreich ist natürlich immer, wenn drinsteht, welche Leitungen auf dem Grundstück liegen. Wenn Abwasser da ausgenommen war mußt du es natürlich noch dazu bezahlen.

wieder sehr bürgernah?

seit der gemeindereform sind solche dinge möglich? es wird sicher noch besser in der eu?

nein meist lohnt es sich nicht, denn die haben eine gebühren ordung? und rechen nicht nach aufwand ab?

aber wahltag könnte zahltag sein?