Führerscheinentzug beschränk sich auf Klassen?
Guten Morgen, vor 9 Jahren wurde mir wegen Alkohol in der Probezeit die Fahrerlaubnis (B) entzogen. In einem Anwaltsforum habe ich gelesen, das sich der Entzug nur auf die bis dahin erworbenen Klassen beschränkt. Kann ich also legal über eine Fahrschule eine andere Klasse (z.B MA; A1 usw ..) machen? Ich würde auf diese Weise ca. 50% der Kosten sparen und wäre trotzdem wieder mobil. Denn bei Frau und zwei Kindern bleibt nicht sehr viel Geld übrig und ich müsste die 20 Kilometer nicht mehr mit dem Rad Fahren. Danke für eure Antworten ....
5 Antworten
Das ist eine rein formaler Umstand, der Dir in Deinem Fall kein Stück weiter hilft Denn auch die entzogenen Klassen kannst Du nach Ablauf der Sperrfrist ja problemlos neu machen.
Dass Du das noch nicht getan hast, lässt vermuten, dass eine MPU von Dir gefordert werden würde, wenn Du eine (neue) Fahrerlaubnis beantragst. Und das wäre natürlich auch bei Führerscheinklassen der Fall, die Du bisher noch nicht hattest.
sparen wirst du nix, nach neun Jahren machst den FS komplett neu und zahlst auch voll. Du wirst sehr wahrscheinlich keine Zulassung für einen anderen FS bekommen. Ob da eine MPU vorher gefordert wird? Warte einfach noch 9 Jahre.
Einfach einen neuen FS zu machen wäre wohl zu einfach.
Bei einem Entzug kann man dir nur die Fahrerlaubnisklassen entziehen, die du auch erworben hast. Hast du keine Prüfung z.B. für die FE- KLasse C abgelegt, so hattest du niemals die Erlaubnis ein Fahrzeug der Klasse C zu fahren. Deshalb braucht man dir auch die Klasse C nicht entziehen.
Dir wurden alle vorhandenen Klassen entzogen. Ein Neuerwerb (egal welcher FE- KLasse) ist nur möglich, wenn deine Sperre abgelaufen ist und du den Nachweis der Eignung führst.
Du hast den Kommentar des Anwalts falsch interpretiert.
Zuerst sollte man, weil oft Begriffe durcheinander geworfen werden, mal klären worum es bei Dir ging.
Du schreibst:
vor 9 Jahren wurde mir wegen Alkohol in der Probezeit die Fahrerlaubnis (B) entzogen.
Um was genau geht es?
- Eine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat? [Alkohol mind. 1,1‰ oder 0,3‰ plus Ausfallerscheinungen]
- Oder nur einen Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger?
Wenn 1. dann kannst Du die Klasse B ganz normal neu erteilt bekommen da die Sperrfrist sicher abgelaufen ist. Rechnen musst Du aber damit das Du sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut ablegen musst. Außerdem kann eine MPU angeordnet werden [ab 1,1‰].
Willst Du eine andere Fahrerlaubnisklasse erwerben dann ist das kein Problem. Sollte aber eine MPU im Raum stehen muss diese auch dann vor Erteilung positiv nachgewiesen werden. Eine neue Fahrerlaubnisklasse zu erwerben und auf die alte zu verzichten um eine MPU zu umgehen funktioniert nicht.
Wenn 2. zutrifft brauchst Du nur das besondere Aufbauseminar zu absolvieren. Auch dann sind wahrscheinlich beide Prüfungen abzulegen.
Vor 9 Jahren. Wie lange beträgt denn in deinem Fall die Sperrfrist? 9 Jahre ist ja schon ziemlich viel. Führerscheinentzug bedeutet ja so viel wie, du musst ihn neu machen, das geht aber auch nur, wenn du weißt, zu wann deine Sperrfrist abläuft.
Nicht zu verwechseln mit "Fahrverbot" (max. 3 Monate Sperrfrist)
Die Sperrfrist ist wahrscheinlich schon lang abgelaufen. Es wäre ihm also möglich, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Das einzige, was ihn wohl abschreckt, ist die Aussicht auf eine MPU, die nach Antragstellung sicher gefordert wird. Bis sich dieses Hindernis erledigt hat, muss er nach der Entziehung der Fahrerlaubnis insgesamt 15 Jahre warten, weil erst dann die Eintragungen aus dem Fahreignungsregister entfernt werden, die bis dahin die Grundlage für die MPU bilden.