Führerschein Ausstelldatum vs gültig ab

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Na, ist doch eigentlich logisch. Für die VErsicherung ist es wichtig zu wissen, wie viel Fahrpraxis / Erfahrungen jemand hat, um das beim zu versichernden Risiko berücksichtigen zu können.

Wenn ich mir heute einen neuen Führerschein ausstellen lassen würde, dann würde an doch wohl davon ausgehen, wenn ich das 04.04.2015 angebe, daß ich keinerlei Fahrpraxis habe un mich als Anfänger einstufen. Gebe ich das Datum der Fahrerlaubniserteilung an, (bei mit 1987) dann stehen dem 28 Jahre Fahrpraxis entgegen und ich bekommen einen ganz anderen Tarif.

In den Fragebögen / online Abfragen geht es also immer darum, wann hat man die erforderlich Fahrerlaubnis erworben um eben beurteilen zu können, "ist das ein rel. Anfänger oder kann der schon fahren".

Wann der Führerschein , also das Dokument ausgestellt wurde interessiert doch niemanden. Jeder Lkw Fahrer bekommt alle 5 Jahre einen neuen Führerschein ausgestellt.

Alsomußt Du das Datum angeben, wann Dir die erforderliche Fahrerlaubnis erteilt wird, also abwann Deine FE gültig ist und das ist Dann das Datum Deines 17. Geburtstages.

Alahrs 
Beitragsersteller
 05.04.2015, 17:12

Nunja, "logischerweise" könnte man die Fahrschule auch als Praxiserfahrung ansehen.

Das Ausstellungsdatum.

TransalpTom  05.04.2015, 10:10

Nein, die Versicherung will wissen, wie kange man die Fahrerlaubnis besitzt, nicht wann das teils ausgestellt wurde (siehe meine Antwort)

Alahrs 
Beitragsersteller
 04.04.2015, 21:48

Danke Dir