Führerschein wegen Schlägerei beeinträchtigt?

4 Antworten

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Hallo Mathe

hattest du diesmal auch Alkohol im Blut?

wenn Ja, dann wird eine MPU angeordnet, so leid es mir tut für dich.

schau mal in § 11 FeV, da steht:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,

6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde.

da du schon zweimal durch Schlägereien aufgefallen bist, kann durchaus der Sachbearbeiter der Fsst eine MPU anordnen.

deswegen behälst du aber deinen FS, wenigstens so lange bis die erste MPU negativ bewertet wird. Dann wird die Fahreignung entzogen (kostenpflichtig).

wenn du dann freiwillig abgibst ist es dann kostenlos, nur dann bleiben deine Punkte weiterhin bestehen

Mathefragexy 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:58

Mh, danke für deine Antwort ! Ich finde das aber wirklich beschi**** ... beides mal waren wir die " Opfer " - wir wurden provoziert und wir wurden angegriffen ... Ebenso haben wir uns nur gewährt und nicht übermäßig aggresiv gehandelt.

Falls ich wirklich ein MPU aufgedrückt bekomme, werde ich dagegen vorgehen, da ich nicht einsehe bestraft zu werden, für etwas das meiner Meinung nach richtig ist - nämlich einem Freund zu helfen ( und zwar ohne Gewalt ! ). Ebenso finde ich die Aussage, dass mein Verhalten Gesellschaftsbedrohend ist, wirklich lächerlich. Wäre ich nicht dazwischen, wäre die Schlägerei komplett eskaliert ... naja, das ist Deutschland.

ginatilan  07.09.2012, 18:21
@Mathefragexy

Falls ich wirklich ein MPU aufgedrückt bekomme, werde ich dagegen vorgehen,

kein Anwalt der Welt kann dagegen angehen, nur gegen die Folgen einer unberechtigten MPU-Auflage.

ginatilan  18.09.2012, 08:08
@ginatilan

danke für den Stern

Wenn du mehrfach in Zusammenhang mit Alkohol aggressiv wurdest und das auch der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) bekannt wird, kann es durchaus sein, dass die FEB irgendwann einmal darauf kommt, deine grundsätzliche Eignung zu prüfen, ein Fahrzeug im Straßenverkehr verantwortungsvoll zu führen. Missbrauch von Alkohol kann z.B. ein Grund zu Eignungszweifeln sein.

In deinem Fall würde ich allerdings vermuten, dass du nicht mit Maßnahmen der FEB zu rechnen hast.

das wäre-ist möglich, da du vorbelastetes bist >"aggresives Verhalten unter Alkoholeinflusses, welches die Gesellschaft bedroht " dies ist nicht von der hand zu weisen ist, und das wohl zu recht, >Die Führersteinstelle prüft jetzt angeblich, ob ich in der Lage bin ein Kraftfahrzeug zu führen.< was auch zu recht ist, die das festgestellt haben ziehen sich so was nicht aus der nase, denn von nichts kommt nichts, es scheint so das du schon auffällig gewesen bist, das steht zu papier, beim nächstes mal bist du dein "lappen" für länger los,es könnte zu einer "-verwarnung-" auf alle fälle kommen

Mathefragexy 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:53

Ja, genau diese Aussage jedoch macht mich stutzig, also das, dass ich aggresives Verhalten gezeigt habe, da ich meinen Freund zurückgehalten habe und sogar die Polizisten gemeint haben, das mein Verhalten Vorbildlich ist. Ebenso habe ich nicht zugeschlagen ....

Das hat nichts mit dem Verhalten auf der Straße zu tun! Solange du dich nicht hinter ein Steuer eines KFZ gesessen und den Motor gestartet hast, wird deinem Führerschein auch nichts weiter geschehen, es sei denn du hättest noch ein anderes Verkehrsvergehen zu verbüßen! Denn deine Probezeit hat sich jetzt automatisch -wie du sicher weißt- auf 4 Jahre erhöht statt 2 Jahre! Was mich allerdings wundert, dass die Polizei so etwas direkt an eine Behörde für Führerscheine schickt, im Normalfall dürfte nichts passieren, ansonsten Gang zum Anwalt und eine gute Rechtsschutzversicherung haben!

FreeEagle  05.09.2012, 17:24

Weder eine gute Rechtsschutzversicherung noch ein Anwalt können sich geltende Gesetze so zurechtbiegen, wie du es hier darstellen willst.

ginatilan  05.09.2012, 17:20

Das hat nichts mit dem Verhalten auf der Straße zu tun! Solange du dich nicht hinter ein Steuer eines KFZ gesessen und den Motor gestartet hast, wird deinem Führerschein auch nichts weiter geschehen,

du solltest dich besser informieren

Mathefragexy 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 17:16

Okay, dann werde ich mal abwarten.

Danke dir :)