mit 17 allein auto fahren welche strafe kommt dan auf mich zu
also ich bin gerade dabei mein B17 schein zu machen und bin auch fast fertig und hab mir überlegt das ich mit 17 papa`s auto fahre aber was passiert wenn mich die polizei so anhält was für eine geldstrafe muss ich dan zahlen in NRW und wann kriege ich dan mein führerschein wieder und falls ich ein aufbauseminar machen muss was das dan so c.a kostet hat jemand erfahrung damit ich danke schonmal um die hilfreichen antworte
8 Antworten
Und wieder hilft der Blick in das Gesetz, diesmal in das Straßenverkehrsgesetz:
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§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
(...)
(3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat.
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Die BF-17-Fahrerlaubnis wird also widerrufen und bevor man eine neue bekommt, muss man ein Aufbauseminar besuchen (Kosten ca. 250 - 400 Euro).
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Die erforderlichen behördlichen Maßnahmen ( z.B. der Widerruf der Fahrerlaubnis) werden sicher auch nicht kostenlos durchgeführt ...
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Dazu kommt nach folgendes Verwarnungsgeld gemäß Bußgeldkatalog:
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Einschränkung der Fahrerlaubnis
169 Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen
25 Euro
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Mein Rat: Lass es.
Ich muss mich bzgl. des letzten Absatzes meiner Antwort korrigieren.
Es gibt einen speziellen Tatbestand im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" zu genau dieser Ordnungwidrigkeit:
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248500 Sie verstießen gegen die Auflage in der Prüfungsbescheinigung, indem Sie sich nicht von einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich aufgeführten Person begleiten ließen.
§ 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
B - 1
50,00 Euro
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Es handelt sich um einen weniger schwerwiegenden Verstoß ( "B - Verstoß" ) und es gibt dafür nur einen Punkt.
Das an vielen Stellen im Internet erwähnte Bußgeld in Höhe von 150 Euro sowie 4 Punkten habe ich in keinem Gesetzeswerk finden können.
Lappen wird weg genommen griegstn punkt und musstn aufbauseminar machen kost zwischen 200-500euro danach haschn wieder
Ich verstehe deine Frage nicht so ganz.
1. Sprichst du davon, mit dem Auto zu fahren, bevor du die Bescheinigung fuer B17 hast? Dann ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, also nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sondern eine richtig Straftat. Den Fuehrerschein wirst du dann mit 17 nicht erhalten. Eine Strafe kommt noch hinzu.
2. Sprichst du davon, mit 17 mit der Bescheinigung aber ohne Begleiter zu fahren, dann ist es kein Fahren ohne Fuehrerschein sondern einfach nur ein Verstoss gegen eine Auflage. Von den Kosten her kostet das fast nichts, - aber BF17 wird widerrufen und du darfst dann erst wieder ab 18 fahren. Das ist ein MUSS, da haben die Behoerden auch keinen Ermessensspielraum.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.
Quelle:http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php
Dazu noch das Gesetz: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 6e - Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung (3) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 2 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nr. 2 über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 teilgenommen hat
300-400€ etwa
lass es doch einfach bleiben!!! sonst siehst du deine fleppen eh für ne ganze weile nich wieder....also wart lieber noch die paar monate bis du 18 bist!
ich werde erst in 11monaten 18 :(
na und?? glaubst du wir anderen mussten nich auch warten? damals gabs den scheiß mit 17 noch gar net....wir alle mussten warten....also wirst du das wohl auch hinbekommen ;)
naja das weiß ich noch nicht so ganz ich warte sehr ungern
und wenn du erwischt wirst? dann kannst du bis 18 warten ohne überhaupt fahren zu dürfen. Es hat dich keiner gezwungen BF17 zu machen. Wenn du von anfang an allein fahren willst, hättest du halt nicht BF17 anfangen sollen sondern einafach erst mit 18 machen. Ich hab auch 9 Monate hinter mir und so schlimm ist es echt nicht. Besser Auto fahren mit Begleitperson, als gar nicht.
genau.....sowas sinnloses jezt hier darüber zu reden....entweder mit 18, oder mit 17 mit einer begleitperson...SONST NICH!
und was kostet ein aufbauseminar