Führerschein Probezeit Gültig ab/Austelldatum?
Hallo Zusammen,ich habe mal eine Frage bezüglich der Probezeit beim Führerschein. Auf meinem Schein steht bei 4a. Austelldatum 13.08.2015 und bei 14. (10.) gültig ab steht 25.09.2015. Die Probezeit geht 2 Jahre lang das weiß ich! Aber ab wann gilt diese ? Ab dem Austelldatum oder ab dem gültig ab ? Vielen Dank für eine AntwortMfGRomanMaster
4 Antworten
Das Datum auf 4a ist der Tag an dem der Führerschein physisch hergestellt wurde. Die Fahrerlaubnis wurde dir jedoch erst am 25.09.15 erteilt, vorher durftest du nicht fahren.
Darum läuft deine Probezeit bis zum 25.09.17. Kleiner Tipp: Fahre auch danach so vernünftig, wie du nur kannst; schaden kann es nicht. ;-)
Hallo.
Es zählt das gültig ab+ 2 Jahre
Das
Ausstellungsdatum ist wahrschein das Datum der Anmeldung Führerscheinstelle. Das gültig hat wohl der Prüfer mit einem Filzschreiber eingetragen. Bei der Theor. Prüfung..
ausstelldatum ist lediiglich der tag, an dem das ding ausgestellt wurde. maßgeblich ist das "gültig ab", das ist immer der tag deiner bestandenen praktischen prüfung, mit dem du die fahrerlaubnis bekommen hast. der führerschein ist im grund nur das dokument über die fahrerlaubnis.
natürlich ab Gültigkeitsdatum