Führerschein nach Drogenschnelltest abholen?
Hey Leute, Nach einem positiven Drogenschnelltest bei der Polizei (THC positiv), stelle ich mir nun die Frage ob ich meinen, natürlich an dem Tag beschlagnahmten Führerschein, bis zur Bekanntgabe eines Urteils wieder bei der Polizei abholen kann. (Durch Information eines Bekannten ist das möglich) Der Vorfall liegt nun gut 3 Wochen zurück. Mit einem erneuten Schnelltest oder ähnlichem wäre ich natürlich einverstanden, da ich seit dem Vorfall abstinent bin. Leider finde ich zu diesem Thema nichts im Netz. Hat jemand eine Ahnung ob die Abholung des Führerscheins vor einer Urteilsverkündung (für die Zeit bis zur möglichen Strafe) wirklich möglich ist? Schließlich bin ich momentan ja fahrtüchtig und es besteht ja kein Entscheid über einen Entzug des Führerscheins.
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! ☺
4 Antworten
Die Frage ist doch, ob die Polizei deinen Führerschein nach der Strafprozeßordnung beschlagnahmt hat oder ob er zur Vorbereitung der Einziehung nach dem Verwaltungsrecht an die Führerscheinstelle übersandt wurde.
Ich vermute das Zweite, da die Polizei scheinbar nur einen Vortest durchgeführt hat.
Dir bleibt also tatsächlich nichts weiter übrig als bei der Polizei nach dem Verbleib des Führerscheins zu fragen.
Das wusste ich noch gar nicht , das die Polizei Verwaltungsrechtliche Aufgaben wahrnimmt.
Das ist auch Unsinn.
Leider werden hier Kommentare von Leuten wiedergegeben, die rechtlich keine Ahnung haben.
Die Beschlagnahme des Führerscheins zur Gefahrenabwehr richtet sich auch dann nach dem Polizeirecht, wenn verkehrsrechtliche Vorschriften tangiert sind. Aufgrund eines positiven Drogenvortests, bei welchem der Verdacht z.B. auf THC- Beeinflussung besteht, wird der Führerschein des Betroffenen vorrangig zur Durchsetzung des Weiterfahrverbots beschlagnahmt. Obwohl die Führerschein- Beschlagnahme vorrangig zur Durchsetzung des Weiterfahrverbots erfolgt, ist es mindestens ein gewünschter Nebeneffekt, dass die Fahrerlaubnisbehörde während der 24- stündigen Beschlagnahmezeitraums auf ein Führerscheindokument zurückgreifen kann, wenn sie die verwaltungsrechtliche Entziehung der FE verfügt. Aus diesem Grund ist der Führerschein des Fahrerlaubnisinhabers unverzüglich bei der entscheidenden Stelle abzuliefern (§ 47 Abs. 1 FeV).
Der Führerschein wird also grundsätzlich nach dem Polizeigesetz beschlagnahmt, die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Eignung wegen Drogenbeeinflussung obliegt der Verwaltungsbehörde und diese hat innerhalb der rechtlich vorgegebenen Frist eine Entscheidung zu treffen und dem Betroffenen mitzuteilen..
Du verbreitest hier leider Unsinn.
Wenn die Polizei den Lappen gleich einbehält geschieht das weil der Verdacht einer Straftat nach § 316 StGB sehr wahrscheinlich ist. In diesem Fall wird ein Strafverfahren durch die StA eingeleitet in dem nur die StA als Herrin des Verfahrens das Sagen hat und somit zunächst auch bestimmt was mit dem Führerschein passiert.
Deine Verwaltungsbehörde kann dann, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, in dem es dann meist heißt: "Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen eine neue Fahrerlaubnis nicht vor Ablauf von XXX Monaten auszustellen". Wenn der Verurteilte dann eine neue Fahrerlaubnis beantragt kann die Verwaltungsbehörde bestimmen welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen.
Wenn sich das Ganze nur im Bereich eines Fahrverbots bewegt, kann sich die Verwaltungsbehörde an den Täter wenden und z. B. einen Abstinenznachweis über einen gewissen Zeitraum verlangen und dann, wenn dies nicht geschieht den Schein einkassieren. Entziehen kann die Behörde einen Führerschein nicht ohne entsprechende Grundlagen.
Es geht hier nicht um das Vorliegen einer Straftat. Es geht einzig und allein darum, die Fahrerlaubnis verwaltungsrechtlich aufgrund fehlender Eignung (Drogen) zu entziehen. Und hier geht die Verwaltung den Weg über die polizeirechtliche Beschlagnahme durch die Polizei. Wird in Baden- Württemberg mit Erfolg praktiziert und es gibt Niemanden der plötzlich seinen Führerschein nicht mehr findet, weil er diesen bei der Verwaltungsbehörde abgeben soll. Der liegt nämlich bereits dort, weil er durch die Polizei übersandt wurde.
Das Ganze funktioniert natürlich nur, wenn der Nachweis von Drogenbeeinflussung vorliegt.
Rufe bei der Polizei an und Frage!!!
Ja ich habe nur etwas Respekt, da der Sachbearbeiter nicht wirklich kooperativ agiert. Wollte nur vorher um Rat fragen,nicht das die Abholung überhaupt nicht möglich ist und ich in ein riesen Fettnäpfchen trete. Naja aber ich werde es die Tage Mal bei dort anzurufen 😫
Ich würde vorher anrufen, nicht dass die deinen Lappen schon zur Staatsanwaltschaft geschickt haben...
Ich werde die Tage Mal anrufen, denn ich brauche den Führerschein wirklich...
nicht dass die deinen Lappen schon zur Staatsanwaltschaft geschickt haben...
Das ist egal wo der Lappen ist. Ob er herausgegeben wird entscheidet ohnehin der Staatsanwalt.
Nach § 111a STPO wird die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen , wenn davon ausgegangen wird das dir ein Gericht die FE auch entzieht .
Wurde bei dir eine Blutentnahme veranlasst ? Wenn ja , kommt es darauf an ob dein THC wert 1ng / ml Blut übersteigt .
Wenn keine Blutprobe genommen wurde , kannst du die Herausgabe notfalls mit Rechtsanwalt sogar erzwingen .
Aber nicht zu früh freuen .
Die Fahrerlaubnisbehörde wird/wurde über dein THC Konsum informiert .
Sie wird hier mindestens ein Fachärztliches Gutachten fordern .
Danke für die schnelle Antwort!
Ein Bluttest wurde natürlich auch durchgeführt, wahrscheinlich über 1ng, was laut meines Anwalts dann (Erstdelikt) 1 Monat Fahrverbot bedeuten würde.
Ich warte aber nun bereits fast einen Monat und das wird sich ja sicherlich auch noch in die Länge ziehen. Deshalb verbüße ich ja quasi jetzt schon indirekt eine Strafe die noch gar nicht bekanntgegeben ist und wahrscheinlich sogar noch das doppelte bis dreifache davon,indem ich nicht mit dem Auto fahren kann. Du verstehst sicher was ich meine :D
LG Stefan
Ja verstehe ich , dir wird der FS erst wieder gegeben wenn der verdacht der absoluten Fahruntüchtigkeit ausgeräumt ist .
Deshalb verbüße ich ja quasi jetzt schon indirekt eine Strafe
Dafür hast du ja erheblich dazu beigetragen .
Die Laborwerte müssen der Staatsanwaltschaft vorliegen
Sofern du nicht den Straftatbestand § 316 STGB erfüllt hast verweist die Staatsanwaltschaft das verfahren an die bußgeldstelle .
Dann bekommst du den Bußgeldbescheid beim ersten verstoß von 500 € +28,50€ Gebühren und Auslagen 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot . + Die Laborkosten .
Außerdem kommt es immer öfters vor das die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an deiner Eignung sieht und von dir ein fachärztliches gutachten fordert . Keine MPU !
Aber das hat dir bestimmt dein RA schon alles mitgeteilt .
Hallo siggibayr,
Ich staune gerade , gibt es eine Rechtliche Grundlage für :
Das wusste ich noch gar nicht , das die Polizei Verwaltungsrechtliche Aufgaben wahrnimmt.
Schon mal danke für die Info