Mit dem Auto vor der Polizei abgehauen, sich dann danach gestellt?
hii, was passiert wenn man vor der polizei abhaut, man wird mit balulicht verfolgt und haut ab lässt das auto stehen und rennt weg, dann stunden später ruft man bei der Polizei an und sagt man würde gerne sein auto abholen, da es abgeschleppt wurde... habe es dann auch bekommen nur weiß ich jetzt nicht was mit meinem Führerschein passiert... keine dummen Kommentare es gab einen Grund wieso ich in dem Moment nicht anhalten konnte ?
7 Antworten
kollege hatte dafür vor 20 jahren nur 100 dm zahlen müssen
Flucht allein ist nicht strafbar, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schon.
§ 113 StGB
Natürlich greift hier auch die StVO, aber mir ging es vor allem um Flucht, und die ist nicht strafbar, da Flucht als ein natürlicher Reflex angesehen wird :)
Nun, dies sieht aber bei Fahrerflucht anders aus, denn auch dies ist eine Flucht und strafbar.
Ermittelt wird mindestens wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, abgesehen von den Tatvorwürfen die dem vorausgehen.
Die Polizei wird dich fragen, warum Der Fahrer sich davon gemacht hat und vor dem Zugriff der Polizei geflüchtet ist, womöglich in einer Art und Weise bei der er Unfälle mit Personenschäden und sogar den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen hat. Natürlich werden sie von dir Namen verlangen wer das Fahrzeug geführt hat.
Je nach Grund des Anhalteversuchs wird das Fahrzeug mit aller größter Wahrscheinlichkeit als Tatfahrzeug erst einmal sichergestellt um Tat- und Täterspuren zu sichern.
Außerdem brauchst Du selber gar nicht zur Polizei zu gehen. Sofern Du der Halter des Fahrzeugs bist ermitteln sie dich über das Kennzeichen und Fahrgestellnummer. Dann stehen sie vor deiner Tür und du mußt auch den Sachverhalt erklären.
Bei negativem Ermittlungserfolg in Sachen Fahrzeugführer wird die Folge sein das dir ein Fahrtenbuch auferlegt wird.
Ermittelt wird nicht wegen Widerstand, da keine aktive Handlung gegen die "Staatsgewalt" vorliegt. Mit dem gefährlichen Eingriff könnte es klappen, sofern tatsächlich Andere gefährdet wurden. Da wird es Nachts bei wenig Verkehr schon schwierig, aber sicher möglich.
Das Problem wird nur die Beweisbarkeit der Fahrereigenschaft werden. Und am Ende muss der Richter entscheiden, was bzw. wem er glaubt, wenn es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Widersetzen gegen Vollstreckungsbeamte, Flucht und eventuelle Verstöße gegen Verkehrsregeln. Konsequenzen entscheidet der Staatsanwalt.
Ist die Frage, ob hier tatsächlich eine Widerstandshandlung vorgelegen hat. Flucht ist nicht strafbar. Kann also sein, dass es den Staatsanwalt gar nicht interessiert...
es gab einen Grund wieso ich in dem Moment nicht anhalten konnte ?
Ob dieser Grund nun als tatsächliche Verhinderung angesehen werden kann, darüber wird ein Gericht zu entscheiden haben.
Ein "guter" Grund könnte aus Sicht des Flüchtenden auch Alkohol oder ein Joint sein. Wenn der Polizei der Fluchtgrund nicht plausibel erscheint, könnte sie in dieser Richtung weiter ermitteln.
So neu ist der "Grund" ja nun wirklich nicht.
Das ist so nicht richtig. Du zitierst aus dem StGB, und hier sind andere Gesetze maßgeblich. Wenn er die Anhaltezeichen der Polizei missachtet, macht er sich schon deshalb strafbar.