Darf man mit Führerscheinklasse AM einen Roller (eingetragen für 50 kmh) fahren?
Hallo, Ich habe gestern meinen Führerschein Klasse B bestanden. Darin enthalten ist ja die Klasse AM (seit Januar 2013: Zusammenschluss aus Klasse M und S).
Jetzt habe ich einen Roller der für 49 ccm und 50 kmh eingetragen ist. (Er wurde vor 2000 in den Verkehr gemeldet)
Auf dieser Seite: kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen2.html#M Steht unter der Klasse M
"Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Dieser Absatz steht bei der Klasse AM auf folgender Seite nicht: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#AM
Also darf ich mit meinem Führerschein dann auch den Roller für 50 kmh fahren??
3 Antworten
Ja, diesen Roller darfst Du auf auf jeden Fall fahren. Selbst die alten Simsons aus der ehemaligen DDR, die auch 60 km/h fahren dürfen, kannst Du mit diesem Führerschein fahren. Denn die oben genannten Fahrzeuge (bis 31.12.01 zugelassene Fahrzeuge mit 50km/h sowie DDR-Fahrzeuge mit 60 km/h) haben Bestandsschutz.
sowie DDR-Fahrzeuge mit 60 km/h) haben Bestandsschutz.
.. Die DDR-Kleinkrafträder allerdings nur, sofern sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ja, du darfst dieses Fahrzeug mit deiner Fahrerlaubnis der Klasse B führen. Die entsprechende Rechtsgrundlage findet man in § 76 FeV ("Übergangsbestimmungen").
Dort heißt es unter der laufenden Nummer 8:
§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ja darfst du! Mit dem Autoführerschein darf man auch Zweiräder mit bis zu 50ccm Hubraum fahren und da fällt dein Roller ja rein. Mehr als 50 darf dieser aber nicht laufen! Wenn du dir nicht ganz sicher bist, dann ruf doch einfach noch einmal bei deiner Fahrschule an und frag da nochmal nach!