Roller mit Erstzulassung vor 2002 darf 50 km/h fahren?!
Hallo Leute,
viele von euch wissen bestimmt. Das Roller die ihre Erszulassung von vor dem 1. Januar 2002 haben noch 50 km/h fahren dürfen. Die Roller die erst danach in Betrieb genommen wurden dürfen nur 45 fahren.
Nun, ich wollte mal fragen ob jemand von euch dieses Gesetz in der StVO oder sonstigen Gesetzen im Ineternet oder irgendwo findet. Habe jetzt schon lange gesucht aber leider nichts gefunden. Würde sowas nähmlich ausdrucken und der Polizei nächstes mal hinhalten.^^ Meinten bis jetzt immer das ichs nicht dürfte aber das mit der Toleranz klar geht.
Natürlich darf dieser Roller dann nur mit dem früheren Führerschein Klasse 4 oder der heutigen Klasse M gefahren werden.
Mit Freundlichen Grüßen,
Xrayf.
3 Antworten
ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen) Ausnahmen der Klasse M: - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung Als Kleinkrafträder gelten auch - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun? Ich meine schon da wo ich auch 50 fahren darf! Das sie da dann sagen das mein Roller eigentlich nur 45 laufen dürfte.
was steht in Deiner Betriebserlaubnis unter " Zulässige Höchstgescheindigkeit " ? das wird beim Ausstellen der Versicherungsbescheinigung auch von der Versicherung dort eingetragen --und ist verbindlich ...
Ja da steht das schon drin, aber der Bulle meinte einfach zu mir, eig. bräuchteste dafür die Führerscheinklasse 4 von früher oder sowas...
ich habe seit 1962 den alten Klasse 5 ..dürfte nur 40 kmh fahren .. Fahrschule sagt : Ich darf auch 50 fahren ,,, bei meinen neuen Piaggio steht 45 gab auch nie Probkleme
zeit zum verbessern war abgelaufen also bei meinem neuen Piaggio steht 45 kmh in den Papieren --im alten Führerschein 40 kmh hatte aber nie Probleme wenn ich sogar 50 fahre
Paragraf 76 nr. 8a FEV
Danke :) Könntest du mir davon vielleicht noch denk Link schicken? Währe sehr nett! Danke schonmal!