Autofahren ohne Führerschein! bitte lesen!
Dürfte man theoretisch in einer Hauseigenen Tiefgarage ohne Führerschein mit dem Auto fahren? In die Tiefgarage haben nur Wohnungsbesitzer Zugang!
7 Antworten
Überall dort wo es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt braucht man zum Führen eines KFZ eine Fahrerlaubnis.
Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann zugelassen ist.
Nicht-öffentlicher Verkehrsraum sind Verkehrsflächen, die für jeden Verkehr gesperrt sind oder schon nach ihrer Beschaffenheit offensichtlich nicht zur Verkehrsbenutzung bestimmt sind.
(Definition nach Bernd Huppertz)
Selbst wenn zur der Tiefgarage nur Wohnungsbesitzer Zugang haben handelt es sich nicht um eine Verkehrsfläche die für jeden Verkehr gesperrt ist, außerdem ist die Tiefgarage eindeutig zur Verkehrsbenutzung bestimmt.
Zusätzlich dazu müsste auch das Einverständnis des Besitzers vorliegen. Das Wichtigste aber ist: Wer zahlt einen Schaden den jemand ohne Fahrerlaubnis dort verursacht?
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dort also als Straftat verfolgt werden.
Nein, sie ist öffentlich, also ist es verboten.
dürfte er sonst auch nicht,weil dort die Stvo gilt!
Wr deenn deiner Familie die Tiefgarage gehört, dann darfst du mit dem Auto darin fahren, aber es ist trotzdem auf eigene Gefahr. Wenn die Garage aber der Stadt gehört, dann ist das öffentliches eigentum, und es ist verboten. Trotzdem hat es glaube ich seine Gründe, dass man erst mit 18 seinen Fahrschein machen darf. Ich würde es nicht machen.
Viel Glück beim Tiefgaragenfahrversuch.
Gruß
Delfin2810
Ich mach mein Führerschein grad und bin 17! Man darf ja jetzt schon mit 17 Fahren wenn eine engetragen Person mit einem Führerschein der Klasse B im Fahrzeug sitzt ^^
auf Privatgelände, das der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, wenn der Eigentümer es gestattet.
Man muss sich aber VORHER Gedanken machen, wer für eventuelle Schäden haftet, denn die Kfz - Haftpflicht wird das nicht übernehmen...
@ BesserRichtig11:
Die Versicherung wird dann den Fremdschaden zahlen, das aber auch nur damit der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Du als Verursacher wirst dann in Regress genommen und musst neben Deinem eigenen Schaden auch den Fremdschaden begleichen (zumindest bis 5000€).
Und nebenbei: Auch mit "entsprechender Kenntnis ein Fahrzeug zu bewegen" begehst Du bei Entzug der Fahrerlaubnis eine Straftat wenn Du ein KFZ führst.
@besserrichtig: Ja, sie muss regulieren. Aber wenn Du ohne Fahrerlaubnis gefahren bist, musst Du ersetzen.
du darfst auf deinem Grund (oder fremdem mit Genehmigung) fahren, wenn dieser für andere nicht zugänglich ist - also auf deinem Parkplatz, der z.B. durch ein Tor abgesperrt ist. Die Tiefgarage ist auch für dritte zugänglich - also darfst du dort nicht fahren.
Die Versicherung zahlt für Haftpflichtschäden - wenn ich z.B. für einen Zeitraum meine Fahrerlaubnis entzogen bekam (bin ich in der Lage ein Fahrzeug mit entsprechender Kenntnis zu bewegen), muss die Haftpflichtversicherung im Schadensfall regulieren.