Führerschein ab 18 seit wann?
Es gibt eine Streitfrage: ich bin der Meinung, dass man seine Fahrerlaubnis schon immer mit 18 Jahren erlangen konnte. Andere sind der Meinung, dass man dazu "volljährig" (damals in den 60ern) also 21 Jahre sein musste. Was ist richtig??? Besten Dank im Voraus
8 Antworten
So, da ich ja googeln liebe *g ... habe ich mich jetzt mal versucht schlau zu machen.
Lt. Wikipedia (wurde hier schon zitiert) betrug das Mindestalter der Klasse 2 immer 18 Jahre.
Aber
Lt. der StVZO von 1974 (Ausgegeben am 29.Nov 1974 - Bonn)
heißt es:
Zitat
Niemand darf führen
- Kraftfahrzeuge der Klasse 1 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs,
- Kraftfahrzeuge der Klasse 2 vor Vollendung des 21. Lebensjahrs,
- Kraftfahrzeuge der Klasse 3 vor Vollendung des 18. Lebensjahrs,
- Kraftfahrzeuge der Klasse 4 oder 5 vor Vollendung des 16. Lebensjahrs,
- andere Kraftfahrzeuge vor Vollendung des 15. Lebensjahrs.
Die Nummer 2 gilt nicht für Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 aus der Zeit vor dem 1. August 1960.
Nachzulesen ist das alles hier, als PDF im Original auf Seite 5
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start
Ich hoffe, der Link funktioniert, ansonsten links auf 1974 klicken ;)
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus Nr. 128 vom 29.11.1974, Seite 3193
manche verwechseln da etwas: Volljährigkeit war tatsächlich erst mit 21 jahren, aber autoführerschein immer schon mit 18 jahren, definitiv.
Mit 18 machte man den Führerschein, fuhr Auto und durfte zum Militär einrücken, auch bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit mit 21 Jahren.
Den Führerschein gab es schon immer mit 18 Jahren, unabhängig von der Volljährigkeit.
Das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis betrug 18 Jahre; Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings beschränkte sich die Prüfung in manchen Fällen darin, dass der Prüfling vor dem Fahrprüfer hin und her fuhr und eine Frage beantworten musste, z. B. was bei Dunkelheit zu tun sei, nämlich die Karbidlampen anzuzünden. http://de.wikipedia.org/wiki/GeschichtedesF%C3%BChrerscheins
Ich glaube, da hast Du Recht.
Aber was hier wieder für ein Unfug geschrieben wird, ist schon lustig.
Das mit den 21 ist richtig. Man musste früher 21 sein, um den Führerschein machen zu können.
@nussbecher: und wie wurde man früher 21; es gab gewisse ausnahmen, bei klasse 2 -mehr nicht. seit 1901 mit 18jahren
So ein Blödsinn. Man musste 18 Jahre alt sein, nicht 21.
Meine Großeltern haben alle den Führerschein erst mit 21 machen können. Eine bessere Quelle gibt es wohl kaum.
Quatsch. Ich habe den FS in der Zeit gemacht. Eine bessere Quelle gibt es wohl kaum.
Die hatten vorher schlicht nicht "die Kohle für den Lappen"; das war früher häufig so - und eine schlechte Quelle, die falsches erzählt, sind die dazu. Vielleicht erinnern die sich aber auch nicht mehr so recht an Vergangenes!
Das wird es sein. ;-)
Früher war man erst mit 21 volljährig und erst dann konnte man den Führerschein machen.
Kann ich bestätigen!
Durch Bestätigung wird Falsches nicht richtig!
Das galt aber nicht für Deutschland! Ich bin als Stift (Auszubildender) mit 18 schon völlig legal Auto gefahren; dies immerhin 3 Jahre vor dem seinerzeitgen Volljährigkeitsalter von 21 Jahren. Soweit ich mich erinnere war lediglich der Erwerb der Fahrerlaubnis für Kraftfahzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und der Personenbeförderungsschein ab 21 zu erlangen.
Ja, das war so früher.
ja genau , kaesekopf.....
Soweit ich mich erinnere war lediglich der Erwerb der Fahrerlaubnis für Kraftfahzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und der Personenbeförderungsschein ab 21 zu erlangen.