Frührente Rente

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Hallo Christophnoh,

Sie schreiben:

Frührente Rente. Hi leute ein Freund von mir hat Epilepsie er hat das mit 16 bekommen.Er konnte noch nicht in der Rentenkasse Einzahlen,weil er nicht Arbeiten konnte.Aber um Frührente zu bekommen muss mann 2 Jahre eingezahlt haben Er kann auch nicht Arbeiten das Amt weiß bei ihm auch nicht was er für Arbeiten machen kann<

Antwort:

Zunächst einmal mein aufrichtiges Mitgefühl für die Situation Ihres kranken Freundes!

Die Reformen der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Agenda 2010/Sozialhilfe/Hartz4/Grundsicherung haben die Situation für Betroffene leider nicht vereinfacht, sondern zur weiteren Komplizierung beigetragen.

Im Grunde genommen stehen noch 3 Hauptmöglickeiten zur Verfügung:

1)

Erwerbsminderungsrenten, diese setzen voraus, daß die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müßen, was im vorliegenden Fall offensichtlich nicht zutrifft.

2)

ALG 2 bzw. Hartz4 setzt voraus, daß die Betroffenen noch mindestens 3 Stunden und mehr pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche belastbar sind und daß bestimmte Freibetragsgrenzen im Haushalts-Gesamteinkommen nicht überschritten werden!

3)

Grundsicherungsleistungen, diese setzen voraus, daß Freibetragsgrenzen im Haushaltsgesamteinkommen nicht überschritten werden.

Hartz 4 und Grundsicherung gelten weitestgehend als Ersatz für die früheren, sogenannten Sozialleistungen/Sozialhilfe.

Zu 1)

Erwerbsminderungsrenten:

In der aktuellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Das Netz für Alle Fälle" bezieht die Rentenversicherung Stellung, in welchen Situationen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente Ausnahmen zulassen!

Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so spielen leider die medizinischen Voraussetzungen, selbst wenn diese erfüllt sind, keine Rolle!

Unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Auszug:

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Sie erhalten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen.

Zusätzlich müssen Sie dafür bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:

Neben den medizinischen- sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich:

Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (sogenannte allgemeine Wartezeit).

In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen

für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Für die Wartezeit zählen mit:

Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II – vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember2010 – oder Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung,

Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten),

Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR),

Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,

Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung (400-Euro-Job),

Zeiten aus einem Rentensplitting.

Kann die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt.

Das ist der Fall, wenn Sie

wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung oder wegen politischen Gewahrsams vermindert erwerbsfähig geworden sind.

Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, bei einem Arbeitsunfall beziehungsweise Eintritt einer Berufskrankheit jedoch nur, wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren;

anderenfalls müssen Sie mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten zwei Jahren davor gezahlt haben.

vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.

Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um sieben Jahre.

Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung

Die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo. Nein, wenn er nicht eingezahlt hat, kann er auch keine Rnete erwarten. Er müsste ohnehin erst einmal eine Reaha antreten um heraus zu finden, ob er doch am Tag einige Std. tätig sein kann. ZB in einer Behindertenstätte. Ist er dort 20 Jahre tätig in der Werkstatt, Küche oder Wäscherei, steht ihn volle Rente zu.

In so eiener Werkstatt, steht ihm auch die Grundsicherung zu. Zudem hat er dort eine Chance, auch eine Lehre zu absolvieren, wie Kusttischler. Das sind Tischler die Spielzeug und anderes herstellen. Es kommt nun darauf an, wie viele Anfälle er noch hat, das steht nicht in der Frage, und was für Anfälle. Es gibt Epieleptiker mit wenig Anfällen die auch Beikoch lernen oder im Service so Arbeiten. Möglichkeiten gibt es schon, Auch am Webrahmen. Hat er die Schule beendigt? Was für einen Abschluß?

Denn, dann ab zur Berufsberatung im Arbeitsamt, denn es kann nicht sein, dass die nicht wissen, was er lernen könnte. Es gibt für diese Fälle auch Berufsförderungswerke, wobei der vorher vom MDK untersucht wurde und ein JA erhält. Dort kann er erst einmal 4 Wochen zur Probe hin. Dort gibt es alles an Behinderungen, von Blinden üder Rollstuhlfahrer und auch Epielptiker.

In den 4 Wochen wird er auf seine Fähigkeiten und logischen Denken hin abgetestet. Danach wird entschieden, ob man ihn dort eine Ausbildungsstelle anbieten kann. Das zahlt alles das Arbeitsamt. Auch die 4 Wochen Probe.

Er kann dort wohnen, bekommt sein Essen einfach alles. Jederzeit ist auch ein Ansprechpartner da. Er kann in seinen Urlaub und am Wochenende nach Hause.

Ich höre immer, dass es dort super toll sein soll. Abe r ch meine er müsste 18 Jahre alt sein, wovon ich ausgehe. Ist es so, bezieht er solange seine Grundsicherung, bis ein Platz in so eine Einrichtung frei ist, wenn er ein JA bekommt. Es kann aber mitunter 1-2 Jahre dauern bis ein Platz frei ist. Er kann sich dann auch Schulisch weiterbilden in der Zeit wie -einen besseren Abschluß erzielen, sodass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt höher sind.

Und eben die Reha ist wichtig. Denn auch die entscheiden, ob er überhaupt Arbeiten kann oder nicht. Wenn doch auch wieviele Stunden. Oder auch eine Epieleptiologie können das entscheiden, inwieweit er Arbeiten kann, denn oft sagt eine reha - von unsere Seite her ja, aber mit den Anfällen, dass müssen die Neurologen entscheiden. Und all das, kann euch das Arbeitsamt erzählen in einer Beratung, ansonsten in eine Behidnertenstätte. Du siehst, es gibt schon Möglichkeiten. Denn ein Leben lang von Harz 4 leben, was ist das für ein Leben?

Und wenn er geistig normal ist, und über so ein Werk eine Ausbildung machen kann, müsste ihn das doch freuen. Danach wird er normal nach der Ausbildung entlassen und ist frei auf dem Arbeitsmarkt wie jeder andere eben nur mit Einschränkungen, wenn die Epi nicht eingestellt ist.

VW.

Diese Fragen kannst Du der zuständigen Rentenkasse stellen, dort bekommst Du eine bessere Auskunft als hier.

Christophnoh 
Beitragsersteller
 23.12.2012, 19:52

Da hat er nachgefragt und die haben ihm nur gesagt das er 2 Jahre hätte einzählen müssen.

Wie kommst du auch 2 Jahre?

5 Beitragsjahre sind notwendig um Rentenanspruch auszulösen. Viele Möglichkeiten hat er nicht, gibst denn gar keinen Beruf, dem er nachgehen kann?

ichhierundda  26.12.2012, 20:00

Sicher ist da die Besonderheit gemeint, dass jemand vorfristig Rente bekommen kann, wenn er bereits seit 2 Jahren in Asubldung gewesen ist udn während der ausbildung durch Unfall oder so die Veraussetzungen vorzeitig erfüllt.

Wenn er noch keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat, kann er auch keine Rente erhalten.

Ihm bleibt nur die Möglichkeit Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige zu beantragen. Das ist dann der gleiche Satz wie HARTZ IV