Fristen bei Notarvertrag
Im Zuge des Zugewinnausgleiches wurde ein Notarvertrag gemacht.Die Ex bekam 75.ooo € für hälftigen Hausanteil weil beide im Grundbuch und im Kreditvertrag standen. Haus wurde aber vor der Ehe gebaut, NUR ER bezahlt(e) immer Kredit allein. Jetzt habe ich,die Freundin, in eben diesen Notarvertrag gelesen,daß beide den Kredit abbezahlt haben,was aber nicht stimmt und wir auch belegen können(die Ex möchte jetzt nochmal Zugewinnausgleich). Meine Frage,kann man den Passus im Notarvertrag anfechten,gibt es da Fristen?Ich habe davon nichts im Vertrag gelesen. Danke für Eure Hilfe.
4 Antworten
Hallo,
alles was bei dem Notar gemacht wurde, war ein privates Rechtsgeschäft.
Da sich beide einig waren ==> alles o.K. und nicht anfechtbar
Hier scheint ein Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) vonnöten zu sein, da offenbar nur ein Teil der Auseinandersetzung stattgefunden hat und eine Gesamtaufrechnung nun gewünscht ist.
Hello,danke für die Antwort erstmal. Er hat nen Anwalt,ich wollte das nur im Vorfeld für uns mal ein bisserl wissen und verstehen können,damit man auch beim Anwalt in bestimmten Punkten nachhaken kann.Ich suche die ganzen Unterlagen für die Stichtage heraus für meinen Freund und da ist schon vieles unklar,verworren.Die Dame hatte ja immer Zugang zu seinem Konto blöderweise,er bei Ihr ned.Sie bekam von seiner Versicherung ein neues Auto.Quasi hatte Sie ja auf all Ihren Zugewinn,den Sie jetzt noch beansprucht,ja schon immer Zugriff und hat sich auch sicher einiges beiseite geschafft.Sie muß jetzt aber auch alles offenlegen.Ich will ned wissen,was da alles zutage kommt.Vielleicht wittert Sie das große Geld,weil er sich privat gemacht hat nach der Trennung aber die 2 Jahre,wo er allein selbstständig war,laufen auf plus/minus 0,was Gewinn betrifft .Ab Jan. 2013 dann als 2.Partner in eine Firma eingestiegen,da handelt es sich aber nur um 13 Tage, wo Sie drauf Anspruch hätte.Und bei Abzug alles Kosten dann,bliebt auch nix unterm Strich.
Hallo,
bei der Berechnung des Zugewinns wird normalerweise auch der Grundbesitz mit einbezogen. Ich sehe daher kein "nochmal".
Der Zugewinn wird doch beim Amtsgericht geklärt und nicht beim Notar.
Alles ein wenig verwirrend.
Hallo, das ist schon klar,daß das auch der Grundbesitz gereglet wurde,das haus gehörte ja beiden...darum geht es ja in erster Linie auch ned. Der Zugewinn wurde nach der Scheidung geteilt.Muß nicht zwangsläufig ein Amtsgericht machen. Sie haben sich aber beim Notar getroffen und nun zitiere ich mal eben bestimmten Auszug aus diesem Vertrag : " Seit dem 25.Sep.2o13 sind wir rechtskräftig geschieden.Wir wollen uns über unser eheliches Vermögen auseinandersetzen und dieses unter uns aufteilen."
Die Dame bekam daraufhin 75.ooo €,wurde aus der Haftung und der Grundschuld entlassen,Ihm gehört das Haus jetzt allein.Das Inventar und ich meine alles,auch aus den Schränken und auch seine persönlichen Sachen teilweise(Geschenke)hatte Sie vorher schon alles einbehalten oder nahm es dann bei Auszug mit. Obiger Satz im Notarvertrag regelt doch aber eindeutig schon den Zugewinn oder bin ick zu blöd,das zu verstehen?Sie war jetzt noochmal bei Ihrem Anwalt und will nochmal Zugewinnausgleich und mehr Kindesunterhalt.Letzeres war schon mal nen Eigentor für Sie,bekommt jetzt weniger,weil er schon mehr bezahlt hat,wie er müßte.Ist ja nicht so,daß er nicht zahlen will aber er will ned die Faulheit seiner Ex bezahlen,die ned mehr arbeiten gehen will.Das Kind wird 11 und ist bis 15 Uhr in der Schule meist,Sie geht aber nur 2,5 Tage die Woche arbeiten.Sie gibt dem Kind nicht mal Taschengeld von dem Unterhalt.Muß ich noch mehr erzählen,um die Situation zu verstehen?
Grundsätzlich kann ein Notariatsvertrag angefochten werden, wenn er falsche Tatsachen enthält, ab Kenntnis binnen eines Jahres.
Gelingt dies, ist er von Anfang an nichtig, es wäre als so, als wenn es ihn nicht gegeben hätte. Hat dieser als einen Zugewinnausgleich geregelt, läuft der Kläger Gefahr, dass dann alles neu vereinbart bzw. festgelegt werden muss, was durchaus auch für ihn schlechter sein könnte. Denn: Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, daß es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde (§ 139 BGB, Teilnichtigkeit). Aber man benötigt einen Anfechtungsgrund nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (aus Wikipedia): Erklärungsirrtum: Objektiv Erklärtes und subjektiv Gewolltes fallen auseinander. (Ich wollte rechtlich etwas anderes erklären, Ich wähle ein falsches Erklärungszeichen: Verschreiben, Vertippen.) – § 119 Abs. 1 Var. 2 BGB. Inhaltsirrtum: Objektiv Erklärtes und subjektiv Gewolltes fallen nicht auseinander, aber der Erklärende misst dem Erklärten eine andere Bedeutung bei als dies Allgemein üblich ist. (Ich wollte so etwas nicht erklären, z. B. unterschreiben eines Kaufvertrags in der Annahme, es sei ein Mietvertrag) – § 119 Abs. 1 Var. 1 BGB. Übermittlungsirrtum (Dir wollte ich nichts erklären oder Dir wollte ich so etwas nicht erklären) – § 120 BGB. Irrtum über wesentliche Eigenschaften des Erklärungsobjekts (Gegenstand des Irrtums ist eine Person, Sache, Forderung oder ein Recht), sonst vermögenswerte Position (Das wollte ich schon erklären, aber nicht über eine so beschaffene Sache, gilt nur für wertbildende Faktoren) – § 119 Abs. 2 BGB. Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB). Das alles sehe ich nicht. Und auch § 142 BGB Abs. (2) (Wirkung der Anfechtung) beachten: Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen. Meines Erachtens ist das Ding gelaufen, Emotionen ändern daran nichts. Bitte versteh, dass ich an dieser Stelle keine Rechtsberatung durchführen kann und darf, zumal ich den Sachverhalt auch nur grob einschätzen kann. Es handelt sich hierbei also um einen Meinungsbeitrag. Für rechtlich verbindliche Auskünfte schalte bitte einen Anwalt ein.
Danke Dir für Deine ausführliche Antwort,viel beamtendeutsch aber trotzdem verständlich.Du hast uns/mir trotz allem Licht ins Dunkel gebracht. Ich halt Dich auf den laufenden,was es am Ende gebracht hat,ob nu positiv oder negativ.. Den Zeilenumbruch und fehlende Leertasten kenn ick ;-)
Etwas wirr aber wenn zwei Leute zusammen ein Haus bauen gehört es nunmal beiden egal ob sie verheiratet sind oder nicht und egal wers bezahlt
Rechtlich spielt das aber keine Rolle Dann müssen sich die Besitzansprüche Anders geregelt sein was sie denke ich nicht sind Abgesehen davon kauft man sich ja kein Haus zusammen, Wenn Man kein gemeinsames Leben hat Und mit einem gemeinsamen Leben sind ja auch die Einkünfte gemeinsam oder?
Wie können es gemeinsame Einkünfte sein,wenn man 4 Jahre ned verheiratet war? 94/95 gebaut...6.1.96 eingezogen,98 erst geheiratet. Vor der Heirat sind es jeden seine eigenen Einkünfte.Es hat sich ja schon ein Formfehler festgestellt oder man könnte es auch schon sittenwidrig nennen,daß jemand Hauptkreditnehmer ist,obwohl dem Kreditgeber schon da bekannt war,das Sie wesentlich weniger verdiente als er aber eben Hauptkreditnehmer war.Ach ja und die Ansage,daß Sie Hauptkreditnehmer war hat er erst im Zuge der Scheidung erfahren.
Was ist verwirrend an meiner Frage? Fakten: 94/94 Hausbau... *Grundstück 5o.ooo DM je hälftig bezahlt. * beide im Grundbuch *beide Kreditnehmer(Sie Hauptkreditnehmer),Kredit zahlt nur er, Abbuchungen von seinem alleinigen Konto *als Kredittilgung dienen seine alleinigen LVs,die er vorher schon besessen hat * insgesamt 4,2 davon kamen schon in den Kredit
1996 Einzug 1998 Heirat 2010 Trennung * er zog 4. Dez.aus und bezahlte weiter alle Verbindlichkeiten 2013 * 13.Januar(Stichtag) Scheidungsantrag von Ihm 2013 * Scheidung mit nur Versorgungsausgleich 2014 * 6.Aug. Notarvertrag über die Aufteilung des ehelichen Vermögens,in dessem Zuge Sie 75000,-€ bekam * Sie zog erst am 11.Aug. 14 aus dem gemeinsamen Haus aus, obwohl ausgemacht war,daß er ab 1.Aug.14 sein Haus allein wieder hat.
Sie hat Ihm ein Messihaus voller Flöhe hinterlassen(fast 3ooqm Wohnfläche,wenn man den Keller dazu rechnet).In den fast 4 Jahren alleinigem Wohnen von Ihr mit gem.Kind hat Sie vieles kaputt gemacht,nichts gepflegt,eben nur kostenlos drin gewohnt. 2 Ansagen von Ihr zu Ihm:" Du bist meine Altersversorgung!" "Ich(also Sie) behalte das Haus allein,ich zahle Dir ca.5o.ooo€ aber Du bezahlst weiter den Kredit ab!" Und jetzt nochmal Zugewinn,von was,frage ich Dich?
Das ist mir schon klar aber Sie waren beim Hausbau noch ned verheiratet,erst 4 Jahre später und eben auch da hat er alles bezahlt und als Kredittilgung sind seine LV`s eingeflossen,nichts von Ihr.Finde,ist schon ein Unterschied,wenn Sie nur formell drin steht aber nachweislich sich an den Zinsen und am Kredit nicht beteiligt hat.Von den LVs will sie jetzt auch noch was haben
Aber gehören ja der Bank
Sorry, Zeilenumbruch und Leerzeilen gingen verloren...