Guten Morgen.
Meine Freundin (keine Deutschkenntnisse) arbeitet mehr als 8 Stunden am Tag in einem Eiscafe für 450€ (bekommt auf die Hand aber deutlich mehr).
Durch Arbeitszeiten, Geld und Verhalten der Chef´s bin ich der Überzeugung, das es sich hier um Schwarzarbeit handelt.
Meine Frage: Wenn ich mit Informationen zur Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Finanzamt gehe, kann dann auch meine Freundin belangt werden, Geld zurück zu zahlen? Oder kann ich mir vorher ein Schreiben geben lassen indem mir garantiert wird, das meine Freundin straffrei bleibt, da Sie die Angabe gemacht hat?!
Schwarzarbeit melden ist eine Bürgerpflicht
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Bürgerpflicht bedeutet klar, dass Sie verpflichtet sind den entsprechenden Organen des Staates zu melden, wenn Sie konkrete Informationen über eine Straftat haben.1
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Schwarzarbeit ist eine Straftat. Schwarzarbeit ist nicht nur Steuerhinterziehung. Schwarzarbeit ist auch Veruntreuung von Sozialgeldern.2
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Kann ein Organ des Staates, sei es die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Arbeitsagentur oder das Hauptzollamt nachweisen, dass Sie von der Schwarzarbeit gewusst haben, können Sie dafür strafrechtlich belangt werden, wenn Sie die Straftat nicht gemeldet haben.3 Wo und Wie können Sie Schwarzarbeit anzeigen?
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Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass in einem Betrieb oder auch einem Privathaushalt Schwarzarbeit betrieben wird, können Sie diese Hinweise bei jeder Polizeidienststelle melden. Auch bei den Arbeitsagenturen und beim Hauptzollamt, beim Finanzamt und bei Ihrer Krankenkasse gibt es Angestellte, die sich ausschließlich mit diesem Thema befassen und dafür zuständig sind. Informationen darüber, wer Ihr Ansprechpartner ist, hat immer der Telefonist in der Zentrale.1
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Sie müssen keinen konkreten Hinweis haben. Auch wenn Sie nur einen Verdacht haben, sind die Behörden verpflichtet diesem Verdacht nachzugehen.2
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In einem Telefonat können Sie den von Ihnen beobachteten Sachverhalt schildern und den Namen und die Adresse des Ortes, an dem die Schwarzarbeit stattfindet, nennen.3
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Alternativ können Sie auch einen Brief mit dem Sachverhalt und den Daten der Schwarzarbeit an die entsprechenden Stellen schicken.4 Muss man seinen Namen und seine Adresse angeben?
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Bei einer Anzeige einer Straftat bleibt es ihnen überlassen, ob Sie sich mit Name und Adresse registrieren lassen.1
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Sie haben das Recht Ihre Anzeige anonym zu stellen.2
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Man wird Sie fragen, wie Sie heißen und wo Sie wohnen. Sie können sich einen Namen und eine Adresse ausdenken. Sie können aber auch frei sagen, dass Sie nicht wollen, dass Ihr Name bekannt wird und das Sie gerne anonym bleiben wollen. Der Schutz einer anzeigenden Person ist in unserem Grundrecht verankert.3
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Einfacher ist es Ihren Verdacht schriftlich an die Behörden zu übermitteln. Teilen Sie in dem Schreiben alles, mit was Sie wissen und schicken Sie den Brief mit einigen Kopien ohne Absender an mehrere Behörden.4
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Finanzämter, Krankenkassen und die Rentenversicherung sind immer
Ohne Bezahlung ist keine Schwarzarbeit.