Freundin hat privaten Chat gelesen, Strafbar?
Hallo Leute,
Ich schildere mal meine/unsere Situation
Letzte Woche war meine Freundin in der Schule am Handy. Eine Lehrerin kam rein, sie hatte keine Möglichkeit zum verstauen ihres Handys, deswegen gab sie es ihrer besten Freundin (Die in einer anderen Klasse unterrichtet wird und dementsprechend mit dem Handy in ihre Klasse gegangen ist).
Da sie eine Freistunde hatte und den Code des Handys meiner Freundin woher auch immer (Hatte ihn nie gesagt bekommen). Sie hat sich also Zugang zum Handy verschafft und dadurch das der Chat zwischen meiner Freundin und mir geöffnet war, da sie mir in dem Moment als die Lehrerin reinkam was schreiben wollte, hat sie sich diesen durchgelesen. Sie hat mir so ziemlich alles über ihr Leben anvertraut, dass sonst niemand weiß, besser gesagt wusste. Unter anderem Dinge wie eine Vergewaltigung, eine versuchte Vergewaltigung, Selbstverletzung. Aber auch kleinere Dinge wie Beziehungsstreits hatte sie natürlich mitbekommen.
Sie hat sich den Chat allerdings nicht nur durchgelesen, nein nein nein, sie hat alles was sie gelesen hatte, ihrer Mutter gesagt. Diese ist daraufhin zu der Mutter meiner Freundin gegangen und hat ihr ALLES, ABSOLUT ALLES verraten.
Meine Frage ist nun (wie man am Titel schon erkennen kann): Ist das was sie getan hat Strafbar? Das was gerade passiert ist... Ist scheiße, aber unsere Hauptsorge ist, das es nicht noch jemand erfährt und ich denke, es würde uns helfen, wirklich was in der Hand zu haben das uns Sicherheit gibt.
Sorry für den langen Text, vielen vielen Dank für die Antworten im Vorraus!
6 Antworten
Ja, das ist definitiv strafbar. Aber ihr könnt sie nicht erpressen still zu sein. Nur sie anzeigen und von der Polizei ermahnen lassen still zu bleiben, aber vermutlich wird sie es leider rumerzählen.
Nach § 202 Strafgesetzbuch (StGB)
- Wer fremde Briefe öffnet oder verschlossene Tagebücher öffnet und liest,
- unerlaubt Passwörter verwendet oder knackt, um an E-Mails oder Chatverläufe zu kommen,
- unerlaubt Wohnungen, Häuser oder umzäunte Grundstücke betritt oder
- andere stalkt, kann sich strafbar machen.
Der Briefverkehr ist eine fast ausgestorbene Gattung der Kommunikation. Heutzutage findet der Informationsaustausch überwiegend im Internet statt. Informationen werden in der Regel digital gespeichert. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit § 202a StGB reagiert: Das Ausspähen von Daten bestraft denjenigen, der sich ohne Erlaubnis Zugang zu fremden Daten verschafft und dabei Sicherungen überwindet. Wer zum Beispiel unerlaubt Passwörter benutzt oder in Computersysteme eindringt und damit Zugang zu Chatnachrichten oder E-Mails erhält, muss mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-ist-neugier-strafbar_129156.html
sag ihr einfach sie soll es nicht nochmal machen und gut ist.
Das sollte strafbar sein, ja. Soweit ich weiß wird das gleichgesetzt mit dem Briefgeheimnis. Allerdings würde ich in dem Fall davon abgesehen da etwas zu unternehmen, da sie in meinen Augen sehr gut und verantwortungsbewusst mit der Situation umgegangen ist.
Was deine Freundin erlebt hat, sollte professionell angegangen werden und auch die Polizei eingeschaltet werden. Dass sie dir das anvertraut löst höchstwahrscheinlich nicht ihre Probleme damit.
Verletzung der Privatsphäre
Was sollte die Strafe bei einem 16? jährigen Mädchen sein?
Das ist nix und die Freundin hat sehr verantwortungsbewusst gehandelt, es ihren Eltern zu erzählen.
Weil das ja definitiv strafbar ist, wie du schreibst, und nicht nur gefühlsmäßig, weißt du sicher auch den Straftatbestand?