Freund schrammt fremdes Auto mit meinem Auto. Wer muss zahlen?
Ein Freund und ich sind zu einer Freundin gefahren. Da ich nicht so gut rückwärts und auch noch am Berg einparken kann hab ich gefragt ob er das übernehmen könnte. Er meinte ja er kann das und ich soll ihn machen lassen. Natürlich passierte was passieren musste und er rollte auf das vor ihm parkende Auto. Jetzt frag ich mich wer zahlt. Ich werde es der Versicherung melden und sagen dass ich gefahren bin, da ansonsten die Versicherung nichts übernehmen würde, richtig? Oder kann es sein dass seine Haftpflichtversicherung das übernimmt oder so? Mir ist der Kratzer an meinem Auto egal, es geht um dem Kratzer am fremden Auto. Er ist nicht groß aber er ist da. Kann mir irgendjemand sagen, was jetzt passieren wird?
Ich habe mal einen Zettel
Mit meiner Nummer hinterlassen.
12 Antworten
Die Kosten am fremden Fahrzeug übernimmt zunächst mal deine Haftpflicht-Versicherung, egal, wer gefahren ist. Problematisch könnte es werden, wenn bei der Versicherung nur bestimmte Personen als Fahrer gemeldet sind und er nicht dazugehört. Dann könnte eine Vertragsstrafe fällig werden. Von einer Falschmeldung deiner Versicherung gegenüber würde ich abraten. Versicherungen sehen es nicht gerne, wenn sie belogen werden. Hier könnte die Versicherung Schwierigkeiten machen.
Weiter stellt sich die Frage, ob du evtl. den Schaden dann aus eigener Tasche zahlen willst, um die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt zu vermeiden.
Dein Freund ist dir gegenüber nicht schadensersatzpflichtig, da es sich um eine Gefälligkeitsfahrt handelte. Hier wäre er nur bei grober Fahrlässigkeit, aber nicht bei einfacher Fahrlässigkeit zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Dein Freund sollte den Unfall schnellstens bei der Polizei melden, um nicht noch Ärger wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu bekommen.
Ok danke. nein er ist nicht gemeldet also eigentlich hätte er das Auto nickt fahren dürfen. Dumm gelaufen :(
deine versicherung bezahlt das, egal, wer gefahren ist
dafür steigt die dann
du kannst ihn unter umständen dafür haftbar machen
aber es ist auch eine gefälligkeitsfahrt, da haftet er unter umständen nicht
wenn du es über deine versicherung laufen lässt und ihn nicht haftbar machen willst, ist alles gut, das läuft dann immer
""Ich habe mal einen Zettel ""Mit meiner Nummer hinterlassen
Sehr Gut. Fahrerflucht. Das gibt Ärger.
Wenn Du den falschen Fahrer angibst und die Versicherung das Spitz kriegt, dann ist das auch noch Versicherungsbetrug
Hättest Du einfach die Polizei gerufen, hätte den Fremdschaden die Versicherung übernommen.
lass den zettel dran und melde es der Polizei, es ist angemessen, 10 Minuten auf den Besitzer des anderen Wagens zu warten, alles andere is unzumutbar. Wenn dus noch der Polizei meldest ist alles im grünen Bereich
Nehmt den Zettel weg und ruft die Polizei. Was anderes kann Ich nicht Raten.
Im Prinzip habe ich keine Fahrerflucht begonnen weil ich im Haus vor dem parkenden Autos bin. Ich bin nicht weggefahren
Du bist oder dein Kumpel , aber nicht am Fahrzeug geblieben. Wenn man den Eigentümer nicht ausfindig machen kann, muss man am Unfallort warten oder die Polizei rufen.Wenn Du auch nicht gefahren bist aber davon wusstest, kann man dir auch was.
Grundsätzlich zahlt hier die Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs, egal wer gefahren ist. Denn dafür ist diese Versicherung da. Allerdings kann es sein, dass der Versicherungsnehmer eine "Strafprämie" zahlen muss, wenn jemand anderes wie vereinbart das Fahrzeug geführt hat.
Ok dann werde ich es der Versicherung melden und angeben dass mein Freund gefahren ist. Hoffe mal das wird nicht all zu teuer
Seine Versicherung garantiert ned; da gilt die Benzinklausel.
Ob du ihn hättest fahren lassen dürfen - deinen Versicherungsvertrag musst du schon selber lesen. Ist aber letztlich egal; die Versicherung zahlt und du wirst zurückgestuft - bei kleinen Parkremplern ist meistens selber zahlen billiger.
Doch ich bin im Haus vor dem Parkplatz.. Das ganze ist ja in der Straße von der Freundin bei der ich bleibe passiert