Freund hat meinen Monitor zerstört
Liebe Community, bei meiner Letzen Lan Party habe ich meinem Freund meinen 2. Bildschirm geliehen. Weil ein anderer ihm auf den Kopf gehauen hat (Aus "Spaß") hat der Bildschirm jetzt einen Crack und viele Pixelstreifen. Beide sind erst 14. Was sollen wir machen. Beide haben gesagt sie werden es zahlen aber, kann man da was mit der Garantie machen oder mit der Haftplichtversicherung?? Lg, Fesi
10 Antworten
Wenn ein 14-Jähriger "zum Spass" einem anderen einen Monitor auf den Kopf schlägt, muss er eben diesen Monitor anschließend bezahlen. Die Haftpflichtversicherung zahlt keine vorsätzlichen Schäden.
Mit Garantie hat das natürlich auch nichts zu tun.
Du hast ihm den Monitor geliehen. Das hättest Du ja nicht machen brauchen.
Geliehene Sachen sind in der Regel in der Haftpflicht nicht mitversichert. Außerdem zahlt die Haftpflicht lediglich den Zeitwert des Monitors. Wenn dieser schon etwas älter war, wird es da kaum etwas geben. Es lohnt also kaum die Haftpflicht des Verursachers da zu involvieren.
Nun bist Du auf das Wohlwollen Deines Freundes angewiesen. Streng genommen könntest Du ihn auf Schadenersatz verklagen, aber ob das was bringt?
Trotzdem ist der Ausleiher dem Eigentümer gegenüber Schadenersatzpflichtig.
Das läuft meist über die Haftpflichtversicherung ab. Dein Freund muss den Schaden bei seiner Versicherung melden. Diese möchte dann wahrscheinlich den Schaden begutachten und du musst dann den Bildschirm einschicken. Danach wirst du dein Geld sicher bekommen. Wichtig ist aber dass ihr euch nicht zu lange damit Zeit lasst, weil Versicherungen einen Schaden nur eine bestimmte Zeit zahlen. Über Garantie kann man da auf keinen Fall etwas regeln
Danach wirst du dein Geld sicher bekommen.
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Gerade, wenn der Fall so ablief wie beschrieben.
Der Ausleihe ist dem Eigentümer gegenüber Schadensersatzpflichtig und es ist dabei völlig unerheblich ob der Ausleihe eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht. Es ist dann auch egal ob wenn eine Versicherung existiert diese bei geliehenen Sachen zahlt oder nicht. Der Fragesteller hat nur einen Anspruch an den Ausleihe und gegebenenfalls gegen den Schädiger, einen Anspruch an den Versicherer hat er nicht.
Hallo
Vielleicht haben Ihre Eltern eine Haftpflichtversicherung für die Kids abgeschlossen, oder eine, die für die Kinder mit einspringt. Kontaktiere deren Eltern.
Für absichtlich verursachte Schäden zahlt KEINE Versicherung. Es geht schließlich um das Geld der Beitragszahler.
Wie man auf die Idee kommt, sowas als Garantiefall zu sehen, ist mir doch sehr schleierhaft. Eine Garantie deckt Schäden des Produktes seitens des Herstellers ab, weil der Monitor nicht die zugesicherte Eigenschaft hat. Was hat das mit Eurem Beispiel zu tun ?
Das mit der Haftpflichtversicherung sehe ich auch kritisch. Vorsätzliche Fälle werden nicht übernommen und einen Monitor über den Kopf zu ziehen ist Vorsatz. Keiner nimmt einem 14jährigen (!!!) ab, dass er nicht wusste, was das wird.
Du hast also einen Freund, der nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig ist, aber keine Versicherung, die das übernehmen wird. Also zahlen der Freund bzw. dessen Eltern das aus eigener Tasche. Der Deckungseinschluß deliktunfähige Kinder zieht mit 14 auch nicht mehr.
Wenn ich den UP richtig verstanden habe, hat nicht der Entleiher, sondern ein Dritter den Monitor beschädigt, oder?