Fremdgehen in der Ehe erlaubt?
Wenn zwei verheiratet sind und einer geht fremd und es existiert ein Ehevertrag, also eine Regelung das der Besitz gleichmässig aufgeteilt wird bei einer Scheidung. Wird fremdgehen vor Gericht als Scheidungsgrund anerkannt, wenn es um die Aufteilung des Besitzes geht?
13 Antworten
Scheidungen nach "Scheidungsgrund" oder mit Schuldigem gibt es nicht mehr. So ein Vertrag kann allerdings das Hickhack und die Eigentumsverteilung vereinfachen. Ich weiss, dass damals bei mir die größte Diskussion war, wer den Hund bekommt. Im Endeffekt hat meine Frau ihn bekommen und er landete im Tierheim. Das habe ich nur zu spät erfahren. Also was immer man vorher regeln oder schriftlich festlegen kann, sollte man regeln. "Für immer" kann kürzer sein als geplant.
Nein Wird es nicht allerdings kann das scheidungsverfahren beschleunigt werden und das trennungsjahr muss eventuell nicht eingehalten werden, das weiß ich jedoch nicht zu 100%
Man braucht keinen Grund für eine Scheidung. Der Ehevertrag wird von einem möglichen Fremdgehen nicht berührt.
Der Scheidungsgrund hat mit dem Ehevertrag nichts zu tun!
Das Schuldprinzip gilt bei einer deutschen Scheidung nicht mehr. Es gibt keine Nachteile für den Fremdgeher.
Falls im Ehevertrag was anderes steht, kann das sogar sittenwidrig sein.